27. April 2017

Neue Richtlinien zur Vereinsförderung sollen Vereinen mehr Geld bringen

Gute Nachricht für Vereine

Die Stadt Schwalbach hat die Richtlinien zur Vereinsförderung überarbeitet. Dieser Entwurf soll nun dem Stadtparlament zur Beschlussfassung vorgelegt werden. 15 Schwalbacher Vereine haben an dem Entwurf mitgewirkt.

Es gibt kaum eine öffentliche Veranstaltung, in der Vertreter der Schwalbacher Kommunalpolitik nicht auf das lebendige Vereinsleben der Stadt zu sprechen kommen. „Selbstverständlich sind es die aktiven Schwalbacher, die die Vereine und deren vielfältigen Angebote voranbringen. Aber die Stadt fördert dieses Engagement, und um es künftig zeitgemäß und verstärkt zu tun, wurden im Auftrag der Stadtverordnetenversammlung die Richtlinien zur Vereinsförderung überarbeitet. Wir legen diesen Entwurf nun dem Stadtparlament zur Beratung und Beschlussfassung vor“, erklärt Bürgermeisterin Christiane Augsburger.
Die Förderrichtlinien wurden 2003 zum letzten Mal komplett überarbeitet. In den vergangenen 14 Jahren hat sich vieles geändert, zum Beispiel die Anzahl der Vereine und deren Mitglieder. Die Förderrichtlinien sollten daher überprüft und der Bedarf an Änderungen festgestellt werden. Erste Anregungen zur Überarbeitung der Richtlinien kamen schon 2015 von zwei großen Sportvereinen, der Turngemeinde Schwalbach (TGS) und dem Tennisclub Schwalbach (TC).
Danach wurden alle Schwalbacher Vereine eingeladen, ihre Vorschläge für eine neue Fassung der Richtlinien mitzuteilen. 15 Vereine haben ihre Anregungen eingebracht. Beim „Herbsttreffen“ der Vereinsvorsitzenden am 24. Oktober 2016 wurden die eingereichten Vorschläge den Vereinen vorgestellt und darüber gesprochen.
Das Ergebnis dieser Erörterung liegt jetzt mit dem 13 Seiten umfassenden Entwurf der Richtlinien zur Vereinsförderung als Teil einer Magistratsvorlage vor. Dieser Entwurf wird auch an alle betroffenen Schwalbacher Vereine gesendet. Sie sind damit auf dem aktuellen Stand der Information und können ihre Sicht in die Ausschussberatungen mit einbringen.
Für die Vereine werden mit dem Entwurf eine Reihe spürbarer finanzieller Verbesserungen erreicht. So werden die Grundpauschalen nicht nur erhöht, sondern weitergehend gestaffelt, um den großen Differenzen in den Mitgliederzahlen Rechnung zu tragen. Nach der alten Richtlinie haben Vereine mit bis zu 50 Mitgliedern (über 18 Jahre) 250 Euro Grundpauschale erhalten. Neu gibt es für sie jetzt 275 Euro. Weitere Staffelungen dieses Betrags waren 300 Euro (für Vereine mit bis zu 100 Mitgliedern) und 350 Euro (für bis zu 250 Mitglieder) – mehr Geld gab es nicht. Nun wird die Staffelung weitergeführt, so dass Vereine mit bis zu 1.500 Mitgliedern eine jährliche Grundpauschale von 660 Euro erhalten.
Die Jugendarbeit wurde in der Vergangenheit mit 7,50 Euro jährlich für jedes Schwalbacher Mitglied unter 18 Jahren gefördert. Dieser Förderbetrag wird jetzt auf zehn Euro erhöht. Die Aus- und Weiterbildung von ehrenamtlich Tätigen und Honorarkräften wird künftig mit zehn Euro pro Tag und Teilnehmer gefördert – statt wie bisher nur mit vier Euro. Für die Teilnahme an bis zu zwei öffentlichen Veranstaltungen ohne kommerziellen Charakter wie Altstadtfest oder Weihnachtsmarkt wurde bisher auf Antrag ein Zuschuss von 100 Euro gewährt. Mit den neuen Richtlinien soll dieser Zuschuss auf 250 Euro erhöht werden.
Zu Stadtmeisterschaften gab es bisher einen Zuschuss von 50 Euro für Pokale und Urkunden. Dieser könnte verdoppelt werden. Nach dem vorgelegten Entwurf gibt es künftig mehr Geld auch für die Unterhaltung und Pflege vereinseigener Anlagen. Wurden Turn- und Sporthallen je angefangene hundert Quadratmeter bisher mit 400 Euro gefördert, so sollen es bald 800 Euro sein. Zuschüsse zu den Tennisanlagen betrugen bisher 100 Euro je Platz, dies sollen nun 350 Euro werden. Gleich bleiben danach die Zuschüsse zu Reitanlagen und Fischteichen in Höhe von jeweils 250 Euro.
Alternativ zu diesen Beträgen könnten 50 Prozent der Kosten für Unterhalt und Pflege vereinseigener Anlagen erstattet und auf die genannten Pauschalen angerechnet werden. Ein weiterer Vorschlag in diesem Zusammenhang ist die vollständige Erstattung von Abgaben und Steuern, die an die Stadt oder Beteiligungsgesellschaften gezahlt werden. Um Vereine ohne eigene Anlagen in ihrer Vereinsarbeit nicht schlechter zu stellen, wird in den Entwurf der Richtlinien die Anregung aufgenommen, auch Betriebskosten wie Strom, Versicherungen und Wartung zu fördern. Diese sollen ebenfalls mit 50 Prozent der nachgewiesenen Kosten bezuschusst werden.
Da die prozentuale Förderung für „Anschaffungen und Investitionen“ von keinem Verein in Frage gestellt wurde, sind diese Prozentsätze unverändert geblieben. Es wird davon ausgegangen, dass die vorgesehene, vielfältige Erhöhung der Förderung es den Vereinen zukünftig ermöglichen wird, Rücklagen zu bilden. Größere Projekte können so mithilfe langfristiger Planung und ohne Ausnahmeregelungen in Anspruch zu nehmen, verwirklicht werden.
Verdoppelt werden die Zuwendungen für die Teilnahme an Meisterschaften. Für die Teilnahme an internationalen Meisterschaften gab es bisher 150 Euro, künftig sollen es 300 Euro sein. Die Teilnahme an Europameisterschaften bedeutet in Zukunft eine Zuwendung in Höhe von 200 Euro, und an einer Deutschen Meisterschaft von 150 Euro. Bleiben noch Hessenmeisterschaften und Südwestdeutsche Meisterschaften, für die Teilnahmen mit jeweils 100 Euro gefördert werden.
Unter www.schwalbach.de/Rathaus&Bürgerservice/Servicelinks ist der Entwurf unter „Bürgerinfosystem“ auch online zu finden. red

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