31. Oktober 2017

Bürgerinitiative kritisiert Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände

„Unter falschen Voraussetzungen“

Es bleibt spannend: Obwohl Bürgermeisterin Christiane Augsburger (SPD) vorgeschlagen hat, dass die Schwalbacher über ein neues Schulkinderhaus auf dem städtischen Grundstück neben der Geschwister-Scholl-Schule abstimmen sollten, ist es nach wie vor offen, ob es Anfang 2018 tatsächlich zum einem Urnengang kommt. Die Bürgerinitiative übt derweil scharfe Kritik an den Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände, die ihr Bürgerbegehren für unzulässig erklärt haben. Bericht mit verschiedenen Statements zum Download

Wie berichtet stufen sowohl der Hessische Städte- und Gemeindebund als auch der Hessische Städtetag das Bürgerbegehren, für das 1.927 gültige Unterschriften gesammelt wurden, als unzulässig ein. Der Kostendeckungsvorschlag sei nicht ausreichend. Die Bürgerinitiative „Ja zum Schulkinderhaus“ sieht das anders: „Das erfolgreiche Bürgerbegehren wurde mit aller Sorgfalt und unter Einbeziehung mehrerer Juristen formuliert. Wir halten das Begehren für gültig“, heißt es in einer Stellungnahme der Initiative. Die vorliegenden Bewertungen gingen ganz offensichtlich von falschen Voraussetzungen aus und kämen nur deshalb zu ihrem ablehnenden Urteil.
Die Hoffnung der Organisatoren ruht nun darauf, dass die Stadtverordneten den Bürgerwillen und die Mängel an der Beurteilung der Verbände ebenso bewerten und das Bürgerbegehren anerkennen. Alternativ könnte die Bürgerinitiative auch mit einem so genannten Vertreterbegehren leben, das vom Stadtparlament selbst initiiert werden müsste. „In jedem Fall muss über den Text eines Vertreterbegehrens abgestimmt werden.“
Ob es dazu kommt, ist allerdings nach wie vor fraglich. Die SPD als stärkste Fraktion hat sich bisher noch nicht zu dem Vorschlag der SPD-Bürgermeisterin geäußert. Der kleinere Koalitionspartner FDP hat sich dagegen schon festgelegt. Fraktionsvorsitzende Stephanie Müller hat am Montag verkündet: „Diesen Weg halten wir für falsch. Als Mittel der direkten Demokratie sollte ein Bürgerbegehren juristisch einwandfrei sein und sich nicht in einer rechtlichen Grauzone bewegen. Wenn wir in Zukunft immer für alle möglichen politischen Themen über von Einzelpersonen initiierten Bürgerbegehren abstimmen wollten (…), bräuchten wir kein demokratisch gewähltes Stadtparlament mehr.“
Auch die Schwalbacher Grünen haben sich zu Wort gemeldet. Sie favorisieren wie die Bürgerinitiative ein Schulkinderhaus auf dem Grundstück „Am Erlenborn 2“. „Das erscheint derzeit als einzige realistische Perspektive, die aufwendige Unterhaltung von vier Außenstellen des Schulkinderhauses zu beenden“, schreibt Grünen-Vorsitzender Arnold Bernhardt. Er glaubt mittlerweile einen Konsens zu erkennen, dass alle Parteien sich einig sind, dass die Stadt vorerst für die Betreuung der Grundschulkinder zuständig bleiben wird und nicht der Kreis.
Die Entscheidung des Stadtparlaments gegen ein neues Schulkinderhaus ist seiner Meinung nach „offenbar vorschnell und nicht auf der Grundlage fundierter Informationen“ gefallen. Arnold Bernhardt: „Vielen Koalitionsabgeordneten und der Bürgermeisterin ist die Ablehnung des gut begründeten Projekts inzwischen unangenehm, aber der Koalition fehlt die Kraft, die falsche Entscheidung durch einen neuen Stadtverordnetenbeschluss zu revidieren.“ Das wäre nach Auffassung der Grünen eigentlich der richtige Weg. Ein Bürgerentscheid müsse nun die Dinge in die richtigen Bahnen lenken. sz

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