10. Januar 2018

Leserbrief

„Neues Schulkinderhaus ist politisch nicht gewollt“

Zum Jahresrückblick der Bürgermeisterin in der Ausgabe vom 20. Dezember erreichte die Redaktion nachfolgender Leserbrief von Katja Lindenau von der Bürgerinitiative „Ja zum Schulkinderhaus“. Leserbriefe geben ausschließlich die Meinung ihrer Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich Kürzungen vor. Wenn auch Sie einen Leserbrief veröffentlichen möchten, senden Sie ihn unter Angabe Ihrer vollständigen Adresse und einer Rückruf-Telefonnummer (beides nicht zur Veröffentlichung) an info@schwalbacher-zeitung.de

2017 jagte vorüber und es hat Schwächen offenbart: Glück ist vergänglich, Entscheidungen, die einen Sinn ergeben, sind nicht selbstverständlich, soziale Medien beginnen zu nerven und welche Wahrheit gibt es noch? Denn Wahrheit wird zunehmend zum Produkt, weil sie digital perfekt nachgebildet werden kann und weil man manchmal gar nicht mehr überprüfen kann, was stimmt und was nicht.
Gegen manche falsche Wahrheit lässt sich aber etwas tun und so erhebe ich Einspruch gegen den Jahresrückblick 2017, der kurz vor Weihnachten von der Stadt veröffentlicht wurde. Gleich zu Beginn wiederholt Bürgermeisterin Christiane Augsburger, dass sich das Bürgerbegehren „Ja zum Schulkinderhaus“ „nach juristischer Prüfung als nicht zulässig erwiesen hat“.
Dies ist in dieser Form und wie es im Kontext dargestellt wird sachlich falsch. Das Bürgerbegehren wurde bisher nur von zwei Rechtsanwälten der Stadt und Bürgermeisterin Christiane Augsburger für unzulässig betitelt. Beauftragt und finanziert wurden beide Anwälte von der Stadt selbst. Ihnen ist dann auch die SPD/FDP-Koalition mit ihrer Mehrheit in Magistrat und Parlament gefolgt. Dabei hätte es andere Möglichkeiten gegeben, die nachweislich fehlerhaften Stellungnahmen im Auftrag der Stadt, im Verfahren des Bürgerentscheids zu berücksichtigen.
Erst nach einer Annahme oder einer Ablehnung einer Klage oder aber einem Urteil des Verwaltungsgerichtes, dürfte man von einer juristischen Überprüfung des Bürgerbegehrens sprechen. Eine juristische Zulässigkeit oder Unzulässigkeit ist bisher nicht beschieden und der Klageweg steht der Bürgerinitiative (BI) und/oder den einzelnen Vertrauensleuten des Bürgerbegehrens nach wie vor offen. Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr ab der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung vom 9. November 2017. Das Gericht hätte dann zu entscheiden, ob die Stadtverordnetenversammlung mit den Stimmen der Koalition das Bürgerbegehren tatsächlich für unzulässig erklären durfte.
In einem Schreiben an die Stadt und die SPD/FDP-Koalition hatte die BI bereits im November darauf aufmerksam gemacht, dass die Magistratsvorlage und alle weiteren Veröffentlichungen der Stadt dazu auf fehlerhaften Stellungnahmen beruhen. Wir hatten auch darum gebeten, mit weiteren Beiträgen in der Öffentlichkeit sorgfältig umzugehen und zukünftig auf falsche Darstellungen zu verzichten. Diese Sorgfalt vermissen wir im Jahresrückblick 2017 erneut. Eine juristische Überprüfung, die das Bürgerbegehren für zulässig oder unzulässig erklärt, kann nur von einer juristischen Institution bescheinigt werden und die gibt es noch nicht.
Die Ablehnung des Bürgerwunsches für ein neues Schulkinderhaus ist und bleibt politisch motiviert. Kaschieren und korrigieren wollte man es mit dem Vertreterbegehren. Ob diese Rechnung aufgeht, erfahren wir am Abend des Bürgerentscheids am 4. März.

Katja Lindenau, BI „Ja zum Schulkinderhaus“, Schwalbach

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