19. Mai 2015

Ausländerbeirat sorgt mit einem missverständlichen Antrag zum Ramadan für Irritationen

„Nichts soll verboten werden“

Seit vielen Jahren ist der Marokkanische Kulturverein mit seinen Spezialitäten bei den Schwalbacher Festen vertreten. Im Fastenmonat Ramadan ist es allerdings schwierig, Mitstreiter für den Stand zu finden. Archivfoto: Schlosser

Der muslimische Fastenmonat Ramadan sorgt zurzeit für einige politische Diskussionen in der Schwalbacher Stadtpolitik. Grund dafür ist ein sehr unglücklich formulierter Antrag des Ausländerbeirats.

Ganz gleich ob Altstadt- oder Marktplatzfest. Seit einigen Jahren ist es in Schwalbach Tradition, dass auch die Muslime vom Marokkanischen und vom Türkischen Kulturverein mitmachen. Fallen die Feste in den muslimischen Fastenmonat Ramadan, fällt es aber vor allem dem Marokkanischen Kulturverein schwer, Mitstreiter zu finden, die Standdienste besetzen oder orientalischen Spezialitäten zubereiten. Deswegen wollte der Ausländerbeirat die Bitte an das Stadtparlament richten, zu beschließen, dass künftig – wenn möglich – Rücksicht auf religiöse Feiertage genommen wird. Aktueller Anlass war der Tag der Vereine am 20. Juni, der um eine Woche hätte vorverlegt werden sollen.
Der Antragstext, den ganze drei anwesende Mitglieder des Ausländerbeirats dann aber am 25. März zur Vorlage an das Stadtparlament beschlossen, klang jedoch erheblich weniger konsiliant. Unmissverständlich heißt es darin, dass alle Veranstaltungen von Stadt und Kulturkreis GmbH so geplant werden sollen, dass „sie nicht in die Fastenzeit des Ramadans fallen“. Würden die Stadtverordneten dem zustimmen, dürfte es während des Ramadans künftig zum Beispiel keine Sommertreffs mehr geben. Und auch das Altstadtfest müsste in den kommenden beiden Jahren zwingend verlegt werden.
Dass ein derartiger Antragstext über das Ziel hinausschießt und der Bevölkerungsmehrheit nicht zu vermitteln ist, ging dem Ausländerbeirat selbst schon kurze Zeit später auf. Also sollte in der Sitzung vom 29. April der Text abgemildert werden. Das Wörtchen „nach Möglichkeit“ kam in den Beschlussvorschlag und die Bitte wurde auf alle „anderen Religionen/Kulturen“ ausgeweitet und nicht auf den Islam beschränkt.
Doch das Kind war längst in den Brunnen gefallen. Denn auch für den Ausländerbeirat gilt die hessische Gemeindeordnung. Und nach der kann ein Gremium einen einmal beschlossenen Antrag nicht in der nächsten Sitzung nach Belieben ändern – auch wenn es vielleicht vernünftig erscheint. So müssen die Stadtverordneten nun voraussichtlich im Juni über den ursprünglichen Antrag des Ausländerbeirats abstimmen und werden diesen wohl ablehnen.
Viele Stadtverordnete zweifeln, ob eine Regelung überhaupt erforderlich ist. Barbara Blaschek-Bernhardt, die Fraktionsvorsitzende der Schwalbacher Grünen, sagt zum Beispiel: „Fastenzeiten sind eine bewusste und sehr persönliche Entscheidung, die keiner städtischen Reglementierung bedarf.“ Sie verweist außerdem darauf, dass der Türkische Kulturverein keinerlei Notwendigkeit für einen Beschluss zum Ramadan sieht und „nur der in Glaubensdingen besonders strenge Marokkanische Kulturverein“ eine Auszeit auch für wichtige städtische Veranstaltungen wünsche.
Bilal Akdeniz, der stellvertretende Vorsitzende des Ausländerbeirats, hat Ende der vergangenen Woche in einer Stellungnahme bedauert, dass der Antrag „bei einigen Mitbürgern für Irritationen“ gesorgt hat und stellt klar: „Der Ausländerbeirat hat nie vorgehabt, Veranstaltungen wie den Sommertreff, den Weihnachtsmarkt, Faschingsveranstaltungen usw. zu verbieten.“ Es gehe lediglich darum, möglichst vielen in Schwalbach lebenden Menschen die Teilnahme an den Festen zu erleichtern. MS

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