Durch das Inkrafttreten des Paragraphen 2b des Umsatzsteuergesetzes zum 1. Januar 2023 werden zukünftig im Bürgerbüro keine Schwalbacher Werbeartikel wie Regenschirme, Schals, Postkarten oder Kaffeetassen und auch keine entsprechenden Sach- und Geschichtsbücher mehr verkauft. Weiterlesen