Die Feuerwehr Schwalbach wurde in der Nacht zum Dienstag vergangener Woche in die Taunusstraße alarmiert. Weiterlesen
Schlagwort-Archiv: Wohnung
Mehrfamilienhaus in Niederhöchstadt
Wohnung in Brand
Zunächst wurde die Drehleiter der Feuerwehr Schwalbach am späten Samstagabend zusammen mit den Feuerwehren Eschborn und Niederhöchstadt, als zweite Drehleiter zu einer Feuermeldung in einem Mehrfamilienhaus nach Niederhöchstadt alarmiert. Weiterlesen
Wohnung im Umbau
Wasserleitung undicht
Die Feuerwehr Schwalbach wurde in der Nacht zum Dienstag vergangener Woche in die Julius-Brecht-Straße alarmiert. Weiterlesen
Feuerwehr öffnet Wohnungstür
Aus Wohnung ausgesperrt
Die Feuerwehr Schwalbach wurde am Sonntagnachmittag in die Straße Am Schollengarten alarmiert. Weiterlesen
Feuerwehr unterstützt Rettungsdienst
Tür geöffnet
Die Feuerwehr Schwalbach wurde heute am frühen Morgen in die Hauptstraße alarmiert. Weiterlesen
Bewohner konnte Feuer selbst löschen
Brand in Wohnung
Die Feuerwehr Schwalbach wurde gestern Nachmittag in den Gärtnerweg alarmiert. Weiterlesen
Feuerwehr trifft Wohnung leer an
Hilflose Person vermutet
Die Feuerwehr Schwalbach wurde am Donnerstagnachmittag vergangener Woche in die Pfingstbrunnenstraße alarmiert. Weiterlesen
Diebesgut im Wert von mehreren hundert Euro erbeutet
In Wohnung eingebrochen
Ein oder mehrere Einbrecher sind zwischen vergangenem Sonntag und vergangenem Montag in eine Wohnung im Ostring eingebrochen. Weiterlesen
Wohnungstür aufgehebelt - Hoher Sachschaden
Einbrecher gehen leer aus
Bei einem Wohnungseinbruch im Ostring zwischen vergangenem Donnerstagabend und Montagnachmittag sind unbekannte Täter leer ausgegangen. Weiterlesen
Einbruch in Wohnung
Tablet und Bargeld gestohlen
Unbekannte Täter hebelten am vergangenen Donnerstagabend eine Wohnungstür in einem Mehrfamilienhaus in der Julius-Brecht-Straße auf.
Sie erlangten somit Zutritt zu allen Räumlichkeiten der Wohnung. Entwendet wurde ein Tablet-Computer und Bargeld. Die Kriminalpolizei des Main-Taunus-Kreises hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet um sachdienliche Hinweise unter der Rufnummer 06192/2079-0. pol
KfW fördert den altersgerechten Umbau von Häusern und Wohnungen mit bis zu 5.000 Euro
Zu wenig Wohnraum für Senioren
Im Main-Taunus-Kreis gibt es rund 32.340 Senioren-Haushalte. Der Wohnungsmarkt ist darauf jedoch nicht vorbereitet: „Nur ein geringer Teil der insgesamt rund 107.700 Wohnungen im Kreis ist überhaupt seniorengerecht“, sagt die Vorstandsvorsitzende des Landesverbandes Hessen vom Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW), Sonja Steffen. Sie spricht von einem „enormen Nachholbedarf“ beim altersgerechten Bauen und Sanieren. Weiterlesen
Bündnis 90 / Die Grünen fordern die Stadt auf Immobilien zu kaufen
Städtisches Vermögen sinnvoll anlegen
Die Stadt hat erhebliche Rücklagen aus früheren Gewerbesteuernachzahlungen. Das Geld sei aber laut dem Bündnis 90/Die Grünen nun schon seit langem als bloßes Bankguthaben schlecht angelegt. Daher raten die Grünen der Stadt von dem Geld Immobilien zu kaufen. Weiterlesen
Jede zweite Nebenkostenabrechnung ist fehlerhaft – Besser beraten lassen
Eine schöne Bescherung
Spätestens bis 31. Dezember müssen die Nebenkostenabrechnungen für das Jahr 2013 bei den Mietern angekommen sein. Danach sind Nachforderungen nicht mehr möglich. Der Sulzbacher Rechtsanwalt Hubertus Becker erläutert, was Vermieter und Mieter beachten sollten:
„Alljährlich erleben wir eine böse Überraschung, wenn die Nebenkostenabrechnung erstellt worden ist und eine Nachzahlung zu leisten ist. Aufgrund der ständig steigenden Kosten für das Heizen, Wasser, Entwässerung, Müll usw. muss Jahr für Jahr mehr gezahlt werden. Es stiegen insbesondere die Kosten für Heizung und Warmwasser in den letzten Jahren, ohne dass ein Ende dieser Entwicklung in Sicht ist. Dies betrifft die Vermieter mit entsprechenden Abschlagszahlungen und die Mieter mit entsprechenden Nachzahlungen.
Die Nebenkostenabrechnung ist vom Vermieter innerhalb der vom § 556 BGB festgelegten gesetzlichen Fristen zu erstellen, sofern die Nebenkosten vom Mieter laut Mietvertrag zu tragen sind und dieser eine monatliche Vorauszahlung für die entstehenden Nebenkosten zu leisten hat.
Jede zweite Nebenkostenabrechnung ist fehlerhaft. Oft bleiben die Fehler unerkannt. Auf Grund der vielen Abrechnungsposten und -werte in einer Nebenkostenabrechnung ist es nicht leicht diese richtig zu erstellen und überprüfen. §2 BetrKV (Betriebskostenverordnung) bestimmt 17 Nebenkostenarten, die auf den Mieter umgelegt werden dürfen.
Als Vermieter und Mieter sollten Sie daher auf folgende Punkte achten: Die Nebenkostenabrechnung muss spätestens mit Ablauf des zwölften Monats nach Ende der Abrechnungsperiode dem Mieter schriftlich vorliegen, das heißt für das Jahr 2013 muss die Abrechnung dem Mieter bis 31. Dezember 2014 vorliegen. Ansonsten sind etwaige Nachforderungen nicht mehr möglich. Der Mieter hat zwölf Monate Zeit die Abrechnung zu prüfen. Fällig werden eventuelle Forderungen aus der Nebenkostenabrechnung jedoch bereits 30 Tage nach Erhalt der Abrechnung.
Die Nebenkostenabrechnung muss folgendes erhalten:
* den genau bezeichneten Abrechnungszeitraum von maximal zwölf Monaten
* den jeweiligen Verteilerschlüssel (Wohnfläche, Personen etc.) laut Mietvertrag;
* Erläuterungen (Gesamtwohnfläche, Personenzahl, Wohnungsanzahl)
* Gesamtbetrag der jeweiligen Nebenkostenposition und den sich daraus für den Mieter ergebenden jeweiligen Anteil
* eine Verrechnung (Guthaben/Nachzahlung) des Gesamtbetrages mit den vom Mieter geleisteten Vorauszahlungen.
Sollten diese Mindestanforderungen fehlen und die Abrechnung nicht übersichtlich, rechnerisch nicht nachvollziehbar oder gar missverständlich sein, ist sie nicht wirksam. Eine Nachforderung wäre nicht fällig und verjährt. Belege zum Nachweis der einzelnen Abrechnungsposten können vom Mieter beim Vermieter eingesehen und müssen aber nur ausnahmsweise in Kopie übersandt werden.
In Hinblick auf die möglichen Fehler in einer Nebenkostenabrechnung und deren Folgen für Vermieter und Mieter, die jedoch noch innerhalb der Jahresfrist korrigiert werden können, empfehlen wir Ihnen, sich bei der Erstellung und Prüfung Ihrer Nebenkostenabrechnung beraten zu lassen.“
Hubertus Becker
Kanzlei Becker Sennhenn Schuster
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