6. August 2015

Viele haben vergessen, dass Fußgänger in einer „Spielstraße“ Vorrang haben

Was gilt im verkehrsberuhigten Bereich?

Das blaue Schild mit dem ballspielenden Vater und Kind ist auch in Schwalbach in einigen Straßen zu sehen. Doch viele wissen nicht, welche Regeln in einem „Verkehrsberuhigten Bereich“ – wie das Verkehrsschild offiziell heißt – gelten.

Dort haben zum Beispiel die Fußgänger Vorrang. Die Straße dient nicht nur zur Fortbewegung, sondern auch zum Spielen, Plaudern und Verweilen. Daher haben hier Autofahrer eine untergeordnete Rolle und auch beim Parken sollte nicht jeder Winkel ausgenutzt werden, sondern die Autofahrer sollten Platz für spielende Kinder und andere Fußgänger lassen.
Das blaue Verkehrszeichen ist übrigens ein echtes Multitalent, denn es stellt viele Regeln auf einmal klar. Dadurch wird ein „Schilderwald“ vermieden. Doch offenbar kennen nach Meinung der Stadtverwaltung manche Autofahrer nicht mehr alle Bedeutungen des Zeichens, sodass das Ordnungsamt der Erinnerung auf die Sprünge helfen will.
Das Schild bedeutet zum einen: Fußgänger dürfen die Straßen in ihrer ganzen Breite benutzen und Kinderspiele sind überall erlaubt. Zweitens: Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit (7 Stundenkilometer) einhalten. Drittens: Die Fahrer eines Autos, Lkw, Motorrades oder Fahrrad dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern. Wenn nötig, müssen sie warten. Viertens: Die Fußgänger dürfen den Fahrzeugverkehr nicht unnötig behindern. Fünftens: Das Parken ist außerhalb der speziell gekennzeichneten Flächen unzulässig – ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und Be- und Entladen. Sechstens: Es gilt grundsätzlich „rechts vor links“ innerhalb dieses Bereiches. Und siebtens: Bei der Ausfahrt aus dem verkehrsberuhigten Bereich gilt „Vorfahrt gewähren!“ Der Verkehr aus den anderen Richtungen hat Vorrang. red

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