14. Dezember 2015

Augsburger: Stadt kann Grundstück des Heizwerk-Grundstück nicht kaufen

Ist die Stadt aus dem Spiel?

Das Fernheizkraftwerk in der Adolf-Damaschke-Straße. Archivfoto: Schlosser

Ist das das Ende der Bemühungen der Stadt um den Kauf des Grundstücks in der Adolf-Damaschke-Straße, auf dem das Heizkraftwerk steht? Bürgermeisterin Christiane Augsburger (SPD) hat jetzt mitgeteilt, dass die Stadt kein Vorkaufsrecht für das Grundstück habe.

Seit mehreren Jahren fordern die Stadtverordneten, dass die Stadt das Grundstück kauft, um dadurch eine bessere Verhandlungsposition gegenüber dem Heizwerkbetreiber „RWE ED“ zu erlangen. Ziel ist es, in der Limesstadt marktübliche Preise für die Fernwärme zu bekommen.
Besitzer des Grundstücks ist derzeit die Nassauische Heimstätte. Neben der Stadt hat aber auch Kraftwerksbetreiber „RWE ED“ Interesse daran, das Grundstück zu kaufen, zumal das Erbbaurecht, dass jahrzehntelang die Verhältnisse zwischen NH und „RWE ED“ regelte, aufgrund eines Formfehlers erloschen ist. Mit einem Vorkaufsrecht hoffte die Stadt im Falle eines Verkaufs zum Zuge zu kommen.
Dem scheint nun nicht so zu sein. Christiane Augsburger hat in einer Pressemitteilung erklärt, dass das Ergebnis eines Rechtsgutachtens, das die Stadt in Auftrag gegeben hat, nun vorliegt. Danach lege der von der Stadt beauftragte Rechtsanwalt Jörg Ploghaus in einem knapp vier Seiten umfassenden Papier dar, dass die Stadt hinsichtlich des Fernheizwerkes kein Vorkaufsrecht ausüben könne.
Für den Fall, dass die NH mit „RWE ED“ einen Kaufvertragsabschluss herbeiführen sollte, sei die Stadt wegen des Vorliegens des Ausschlusstatbestandes des Paragraph 26 Ziffer 4 Baugesetzbuch gehindert, von dem Vorkaufsrecht nach Paragraph 24 Absatz 1 Ziffer 1 Baugesetzbuch Gebrauch zu machen. Was genau hinter den Paragrafen steckt, erläutert die Bürgermeisterin nicht.
Eine Stellungnahme der schwarz-grünen Koalition, die der Bürgermeisterin in Sachen Grundstückskauf in der Vergangenheit immer wieder Untätigkeit vorgeworfen hat, lag bis Redaktionsschluss nicht vor, ebensowenig eine Einschätzung der Interessengemeinschaft Fernwärme. red

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