12. Januar 2017

Sperrbezirk ist aufgehoben, landesweite Vorsichtsmaßnahmen bleiben aber bestehen

Weiterhin Stallpflicht im MTK

Nach Angaben des Kreisbeigeordneten Johannes Baron gilt auch im Main-Taunus-Kreis weiterhin die Stallpflicht. „Die landesweiten Sicherheitsmaßnahmen sind weiter in Kraft – nur das Sperrgebiet rund um den Opelzoo ist aufgehoben.“

Nachdem im November ein Rosapelikan im Opelzoo an der Geflügelpest gestorben war, war rund um den Zoo ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet eingerichtet worden. Dazu hatte auch das nordwestlich der Landstraße 3015 gelegene Gebiet in Schwalbach gehört.
Dort wurden alle gewerblichen Geflügelbestände von den Veterinärbehörden inspiziert, außerdem galten strenge Sicherheitsmaßnahmen. Zum Beispiel durften keine betriebsfremden Personen in die Geflügelhaltungen, Vögel und Eier konnten nur mit Genehmigung der Veterinärbehörde aus den Haltungsbetrieben heraustransportiert werden. Diese Vorschriften gelten jetzt nicht mehr: Bei einer Untersuchung des hessischen Landeslabors wurden bei den Zoovögeln keine Influenzaviren nachgewiesen. Damit gilt der Ausbruch der Geflügelpest im Opelzoo als erloschen.
Das Geflügel muss hessenweit dennoch in den Ställen bleiben. Dazu gehören Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Das ist laut Baron eine reine Vorsichtsmaßnahme: „Im MTK gab es bislang keine Fälle von Geflügelpest.“
Ausführliche Informationen zum Thema gibt es auf der Homepage des hessischen Umweltministeriums unter www.umweltministerium.hessen.de im Internet. red

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