15. Februar 2017

Vor abgesenkten Bordsteinen dürfen Autos nicht abgestellt werden

Plötzlich ist parken verboten

Wo gestern noch geparkt werden durfte, kann es morgen schon verboten sein, wenn die Stadt zwischenzeitlich den Gehsteig abgesenkt hat. Foto: Schlosser

„Warum habe ich denn hier eine Verwarnung bekommen? Da war doch gar kein Haltverbotsschild!“ Diese und ähnliche Anfragen gehen im Ordnungsamt fast täglich ein. Grund sind häufig die vielen abgesenkten Bordsteine, die in den vergangenen Jahren in Schwalbach vor Fußwegen eingerichtet wurden.

Denn dort ist das Parken auch ohne eigenes Schild verboten. Abgesenkte Bordsteine kennzeichnen nach Informationen des Ordnungsamts nicht nur Grundstückszufahrten, die freigehalten werden müssen, sondern sie sollen auch Radfahrern und insbesondere mobilitätsbehinderten Personen die Querung der Fahrbahn an diesen Stellen ermöglichen.
Eine Bordsteinabsenkung erkennt man daran, dass sich das Niveau des Gehweges auf Fahrbahnhöhe absenkt und nach einigen Metern wieder ansteigt. Gerade im Zuge von Gehwegsanierungen wird in Schwalbach „den Bedürfnissen von Rollstuhlfahrern – und natürlich auch Rollator-Nutzern – verstärkt Rechnung getragen“, wie es in einer Pressemitteilung der Stadt heißt. Daraus ergeben sich dann plötzlich Haltverbote an Stellen, an denen bisher immer geparkt werden durfte. Wie viele Parkplätze auf diese Weise in Schwalbach verloren gingen, hat die Stadt nicht mitgeteilt.
Aus dem Ordnungsamt heißt es: „Hier hilft also, den Blick nicht nur nach oben in Richtung einer Beschilderung, sondern auch einmal nach unten zum Gehweg zu richten, bevor man sein Auto abstellt.“ Grundsätzlich empfehle es sich außerdem, ab und zu einmal in den entsprechenden Vorschriften zu blättern oder im Internet seinen Wissensstand aufzufrischen.
Natürlich stünden auch die Ordnungspolizisten und das Ordnungsamts-Team für weitere Informationen zur Verfügung. Amtsleiter Alexander Barth ist unter der Telefonnummer 804-113 zu erreichen. red

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