21. Februar 2017

Bundeskartellamt schließt Verfahren wegen Preismissbrauchs der Versorger ab

Fernwärmeversorger muss zahlen

Mit Genugtuung registriert die Interessengemeinschaft Fernwärme die Einstellung des Kartellverfahrens durch das Bundeskartellamt und die damit verbundene verbindliche Ankündigung weiterer Zugeständnisse der RWE-Tochter „innogy Se“. Das Unternehmen soll insgesamt 12,3 Millionen Euro wegen Preisüberhöhungen in den Jahren 2010 bis 2012 zurück erstatten.

Das Bundeskartellamt hatte im März 2013 gegen sieben Unternehmen und Unternehmensgruppen Verfahren eingeleitet. Dazu zählte auch die RWE-Tochter „innogy Se“.
Das Bundeskartellamt hat nun seine Preismissbrauchsverfahren gegen Fernwärmeversorger abgeschlossen. In der Pressemitteilung des Bundeskartellamts heißt es: Die Versorger, darunter auch die „innogy SE“ haben aufgrund der Bedenken des Bundeskartellamtes bezüglich missbräuchlicher Preisüberhöhungen in den Jahren 2010 bis 2012 Zusagen abgegeben. Die betroffenen Kunden profitieren durch Rückerstattungen oder künftige Preissenkungen in einem Volumen von insgesamt rund 55 Millionen Euro.
Auf „innogy SE“ entfällt ein Rückerstattungsvolumen von 12,3 Millionen Euro, wobei den meisten Kunden ihre jeweiligen Beträge in den nächsten beiden Jahresabrechnungen gutgeschrieben werden, heißt es in der Pressemitteilung des Bundeskartellamtes.
„Für die betroffenen Verbraucher ist die Entlastung eine gute Nachricht. Der Nachweis eines im kartellrechtlichen Sinne missbräuchlich überhöhten Preises ist im Fernwärmebereich ausgesprochen schwierig. Gleichzeitig ist der Verbraucher hier allerdings in besonderem Maße schutzbedürftig. Er hat in der Regel keine Wechselmöglichkeiten zu einem anderen Fernwärmeversorger. Selbst die Umstellung auf eine andere Heizenergieform ist – wenn überhaupt – nur in längeren zeitlichen Abständen und nicht ohne größeren finanziellen Aufwand möglich“, erklärt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.
Für eine seriöse Bewertung der Zugeständnisse müssten der Interessengemeinschaft Fernwärme Schwalbach zufolge erst die genauen Zahlen zum Schwalbacher Fernheizwerk vorliegen und eine weitere Senkung der Fernwärmetarife auch in Schwalbach entspräche zunächst einmal nur der allgemeinen Preisentwicklung auf dem Fernwärmemarkt.
Es wird zu prüfen sein, auf welche Jahre sich die Rückzahlungen beziehen sollen, ob damit die erheblich überteuerten Fernwärmepreise aus früheren Abrechnungen abgegolten sind und welche Rückerstattungsforderungen weiter bestehen. Die „innogy SE“ wird ihre „freiwilligen“ Zugeständnisse wohl wie andere Versorgungsunternehmen in vergleichbaren Fällen demnächst in einer Pressekonferenz detailliert vorstellen und den Eindruck verbreiten wollen, dass die Fernwärmepreise nicht zu beanstanden seien.
Die Interessengemeinschaft weist darauf hin, dass die Tarifsenkungen auch der vergangenen Jahre immer erst durch öffentlichen Druck zustande gekommen sind und dass es nun an der Zeit ist, nicht länger auf das Kartellamt zu setzen, sondern konsequent die städtischen Einflussmöglichkeiten zu nutzen, um den Fernwärmekunden beizustehen.
Der von der Interessengemeinschaft bestellte Fachanwalt hatte festgestellt, dass das frühere Erbbaurecht für die RWE erloschen ist und die Stadt das Heizwerkgrundstück erwerben kann um dauerhaft Einfluss auf die Verträge zur Fernwärmeversorgung zu nehmen. Der richtige Zeitpunkt sei jetzt, so die Interessengemeinschaft Fernwärme. red

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