9. März 2017

Stadtparlament berät den Entwurf einer Gestaltungssatzung

Strengere Regeln für den alten Ort

In Zukunft soll beim Bauen im alten Ortskern von Schwalbach nicht mehr alles erlaubt sein. Mitte Januar hat der Magistrat der Stadt Schwalbach beschlossen, den Entwurf einer Gestaltungssatzung für den historischen Ortskern der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vorzulegen. Am gestrigen Mittwoch stand die Gestaltungssatzung auf der Tagesordnung des Bauausschusses.

Eine Gestaltungssatzung ist ein rechtliches Instrument, das für einen ganz bestimmten, begrenzten Teil des Stadtgebietes Festlegungen zur äußeren Gestaltung von Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen trifft. „Wir möchten den städtebaulichen Charakter des Ortskerns von Alt-Schwalbach erhalten und Erneuerungen oder Ergänzungen in die richtigen Bahnen lenken. Die Gestaltungssatzung ist als Handreichung für Bauherren und Planer gedacht. Sie drückt außerdem unsere Wertschätzung für Alt-Schwalbach und sein Stadtbild aus, dessen Qualität und Attraktivität wir für kommende Generationen bewahren möchten“, erklärt Bürgermeisterin Christiane Augsburger
Nun ist der Entwurf der Gestaltungssatzung Gegenstand der Beratung des Stadtparlaments. Der Verfasser, Diplomingenieur Folkert Rüttinger vom beauftragten Planungsbüro ROB in Schwalbach, ist anwesend und wird den Entwurf der Gestaltungssatzung erläutern. Dieser umfasst 31 Seiten und gliedert sich in vier Abschnitte.
Die Präambel A nennt die Ursache für diesen Schritt, nämlich „gestalterische Problemlagen“ im historischen Ortskern. Sie sind zum Teil daraus entstanden, dass alte Gebäudesubstanz ohne entsprechende gestalterische Vorgaben saniert oder ersetzt wurde, was teilweise zu einer Auflösung des historischen Stadtbildes führte.
Der Abschnitt B enthält dann den Entwurf der Satzung mit dem Titel „Örtliche Satzung der Stadt Schwalbach am Taunus über die Gestaltung baulicher Anlagen, von Freiräumen und Werbeanlagen im Bereich der Altstadt – Gestaltungssatzung“. Auf 21 Seiten und unter 26 Paragraphen werden alle städtebaulichen Elemente des Stadtbilds betrachtet. Zuerst wird der räumliche Geltungsbereich festgelegt. Es handelt sich um den historischen Ortskern des ehemaligen kleinen Dorfes, umschlossen von Ringstraße, Feldstraße, Am Brater; weiterhin umfasst der Geltungsbereich Bereiche südlich der Haupt- und der Schulstraße.
Danach geht es um die Genehmigungspflicht. Diese besagt, einfach ausgedrückt, dass Vorhaben, die Auswirkungen auf das in der Satzung bezeichnete Erscheinungsbild des alten Ortskerns haben, künftig genehmigt werden müssen. Unter der Überschrift „Kulturdenkmale, Erhaltenswerte Gebäude“ wird festgelegt, dass die Änderung oder Beseitigung von Gebäuden mit geschichtlichem, kunst- oder kulturgeschichtlichen Wert nicht erlaubt ist. Sofern Gebäude, die im städtebaulichen Rahmenplan als „erhaltenswerte Baustruktur“ eingestuft werden abgerissen werden sollen, muss Ersatz in derselben Weise geschaffen werden.
Auch die Stellung der Gebäude an der Straße soll erhalten bleiben, um die bestehenden, geschlossenen Straßenfluchten zu erhalten. Auch die einzelnen Gestaltungselemente des alten Ortskerns sind Gegenstand der Gestaltungssatzung: von Dächern über Außenwände und Fassaden sowie Fenster und Türen bis zu Einfriedungen.
Grundlage der Gestaltungssatzung ist die Fortschreibung des Altstadtrahmenplans, den die Stadtverordnetenversammlung im Juli 2015 beschloss. Dieser ist ein Gesamtkonzept mit vielfältigen Empfehlungen und Vorschlägen für die vier Handlungsfelder: Stadtgrün und Freibereiche, Verkehr, Stadtgestalt sowie Versorgung und Gewerbe. Dieser wurde ebenfalls verfasst von der Planergruppe ROB. Der Altstadtrahmenplan zeigt so die Richtung auf, in die sich der alte Ortskern idealerweise entwickeln soll. red

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