13. November 2017

Rund 200 Schwalbacher Grundstückseigentümer sind betroffen

Boden-Versiegelung wird geprüft

In den vergangenen Monaten wurden im Auftrag der Stadtwerke Schwalbach die im Jahre 2004 erfassten Versiegelungsflächen, die für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr in der Abwasserbeseitigung herangezogen werden, an Hand aktueller Luftbilder überprüft.

Obwohl die jährlichen Veränderungen über Eigentümerhinweise, neue Bauanträge und aktuelle Eigentümerwechsel erfasst werden, wurden zusätzliche Flächenveränderungen auf einigen Grundstücken festgestellt. Diese Abweichungen werden nun genauer untersucht. Aus diesem Grund erhalten gegenwärtig rund 200 Schwalbacher Grundstückseigentümer über das von den Stadtwerken beauftragte Ingenieurbüro Müller einen Katasterauszug mit den aktuell eingearbeiteten Versiegelungsflächen. Dem Schreiben ist ein Merkblatt beigefügt, anhand dessen die dargestellten Flächen im Hinblick auf eine Ableitung zum öffentlichen Kanal überprüft werden können. Bei Fragen dazu oder Problemen können sich die Eigentümer gerne an die Wasserversorgung Main-Taunus GmbH unter der Telefonnummer 069/3107-1498 oder per E-Mail an wmt@wasserversorgung-main-taunus.de wenden.
Gemäß der Entwässerungssatzung der Stadt setzt sich die Abwasserabgabe aus zwei Teilen zusammen: der Abwassergebühr für die Kanaleinleitung des Schmutzwassers sowie der Niederschlagswassergebühr für die Kanaleinleitung des Regenwassers aus bebauten und künstlich befestigten Grundstücksflächen. Während sich die Abwassergebühr aus dem bezogenen Frischwasser ableitet, wird die Niederschlagswassergebühr aus den überbauten und künstlich befestigten Grundstücksflächen hergeleitet.
Nach Paragraph 25 Ziffer 3 der Entwässerungssatzung sind Grundstückseigentümer verpflichtet, Änderungen der besagten Flächen mitzuteilen. Darüber hinaus führen die Stadtwerke in regelmäßigen Abständen eine Überprüfung dieser Angaben durch. Anhand von eingereichten Bebauungsplänen, den vorliegenden Flächendaten sowie der Auswertung aktueller Befliegungsdaten des Landes Hessen wurden nun neue Flächen ermittelt, bei denen es an einigen Stellen zu Abweichungen kam. Diese müssen nun genauer untersucht werden.
Alle Satzungen der Stadt sind im „grünen Kapitel“ Rathaus und Bürgerservice unter www.schwalbach.de im Internet zu finden. Als lokal geltende Rechtsnorm werden sie von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Maßgeblich ist in diesem Fall die Entwässerungssatzung. Die Wasserversorgung Main-Taunus-GmbH ist der Betriebsführer der Stadtwerke. red

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