15. Dezember 2017

Aktuell leben in Schwalbach insgesamt knapp 250 Flüchtlinge - Erste Familiennachzüge

Fernab von Familie und Freunden

In Schwalbach leben zurzeit 145 Personen in Gemeinschaftsunterkünften. Insgesamt 60 Personen wurden als Flüchtlinge anerkannt, erhielten subsidiären Schutz oder dürfen nicht abgeschoben werden. 56 Personen wurden abgelehnt, und 29 warten noch auf die erste Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

98 Menschen leben in privatem Wohnraum. Davon haben 43 Personen einen positiven Entscheid erhalten: 15 erhielten subsidiären Schutz (ein Jahr Aufenthaltserlaubnis), einer Abschiebeverbot und 27 Menschen wurden als Flüchtlinge anerkannt. 15 Personen wurden abgelehnt, und 40 warten auf die erste Entscheidung des BAMF.
Nach einem Ablehnungsbescheid besteht prinzipiell die Möglichkeit, gegen den Bescheid Klage einzureichen. Dann entscheidet das Verwaltungsgericht Wiesbaden erneut über den Fall. Dies dauert aktuell viele Monate, so lange ist der Aufenthalt weiterhin gestattet. Bisher hat sich nur eine Person für eine freiwillige Rückkehr in den Iran entschieden. Unter den Schwalbacher Flüchtlingen sind insgesamt 86 Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahren.
77 anerkannte Asylbewerber aus den Gemeinschaftsunterkünften sind auf der Suche nach einer Wohnung. Grundsätzlich ist es vor allem für geflüchtete Menschen sehr schwierig, eine Wohnung zu finden. Denn insbesondere preiswerter Wohnraum ist knapp. Für eine Person genehmigt das Jobcenter beispielsweise eine Kaltmiete von maximal 440 Euro, für vier Personen eine Kaltmiete von 717 Euro. Zusätzlich gibt es seit Sommer 2017 eine Wohnsitzauflage, die besagt, dass der Wohnsitz nur im Main-Taunus-Kreis genommen werden darf. Ausnahmen gibt es nur auf Antrag und nur bei Berufstätigkeit, Studium, Ausbildung oder Zuzug zur Kernfamilie (Ehepartner oder minderjährige Kinder).
Die Deutschkurse besuchen gegenwärtig knapp 60 Personen aus den Gemeinschaftsunterkünften. Denn ein Deutschkurs, den der Main-Taunus-Kreis zu Beginn finanziert, ist nicht für alle möglich: nur Asylbewerber aus Pakistan, Afghanistan, Iran, Irak, Syrien und Eritrea sowie Staatenlose können teilnehmen. Ebenso gibt es für diese Kurse eine Altersbeschränkung; die Teilnehmenden müssen zwischen 21 und 54 Jahren alt sein. Bei den Trägern der Sprachkurse gibt es zudem generell lange Wartezeiten.
Aber auch nicht jeder, der berechtigt ist, kann teilnehmen: Manche sind schon erwerbstätig, andere gesundheitlich nicht in der Lage, regelmäßig den Unterricht zu besuchen oder lange Fahrwege auf sich zu nehmen. Prinzipiell gilt jedoch: Alle Personen mit Aufenthaltserlaubnis werden vom BAMF zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet. Hilfreich wäre hier eine niederschwellige Unterstützung beim Spracherwerb, um Konversation zu üben.
Nach den Informationen der Stadt haben in den Gemeinschaftsunterkünften 17 Personen einen Job, meist Aushilfsjobs deutlich unter ihrer eigentlichen Qualifikation. Hinzu kommen vier junge Frauen, die zum Ausbildungsbeginn 2017 in Schwalbach eine Ausbildung begonnen haben. Zwei konnten an ihr Praktikum in den Apotheken am Marktplatz und in der Avrilléstraße eine Ausbildung anschließen. Eine weitere junge Frau hat im August eine Ausbildung bei einem hiesigen Allgemeinmediziner begonnen, und eine vierte lernt bei einer örtlichen Bäckerei.
Das Personal, das die Geflüchteten in Schwalbach betreut, besteht aus einer Sozialarbeiterin des Main-Taunus-Kreises und derzeit einer Vollzeitstelle im Sozial- und Jugendamt. Ein(e) weitere(r) Mitarbeiter(in) wird zurzeit gesucht. Weiter sind zahlreiche Ehrenamtliche in verschiedenen Feldern sowie die Integrationslotsen aktiv.
Im Februar, Mai, Juni und Juli 2017 fanden die ersten Familiennachzüge statt. Ehefrau und Kinder von vier Schwalbacher Geflüchteten durften nach einer langen Zeit der Trennung zu ihren Ehemännern und Vätern nachreisen. Voraussetzung dafür ist ein dreijähriger Aufenthaltstitel sowie die Beschaffung von Visa und Reisemöglichkeit.
Die nachgereisten Familien dürfen nicht in die Gemeinschaftsunterkünfte einziehen, sondern müssen in privaten Wohnungen untergebracht werden. Die Kinder besuchen bereits alle einen Kindergarten oder Schulen und sind auf einem guten Weg, sich schnell zu integrieren.
Gegenwärtig suchen alle vier Familien eine geeignete Wohnung, da sie nur übergangsweise untergebracht werden konnten.
Wie Lisa Mücke, im Sozialamt zuständig für die Flüchtlinge, mitteilt, geht es den Menschen im Großen und Ganzen gut. Dennoch ist die Ungewissheit, wie es weiter geht, und die Ohnmacht, selbst wenig Einfluss nehmen zu können, für viele sehr belastend. Auch die Trennung von Familie und Freunden ist schwierig. Die Grundbedürfnisse seien gestillt, jetzt gehe es um die tatsächliche Integrationsarbeit. red

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