30. April 2018

Im August beginnt der Bau der Videoschutzanlage mit 17 Kameras rund um den Marktplatz

„Abschreckung ist erwünscht“

Auch Polizeipräsident Stefan Müller stellte sich den Fragen der Schwalbacher. Foto: mag

17 Videokameras werden ab Ende Oktober den Marktplatz, das Limes-Einkaufszentrum samt Parkplatz und den Busbahnhof überwachen. Wo genau die Kameras aufgestellt werden, wurde bei einer Informationsveranstaltung am vergangenen Donnerstag erklärt.

Die so genannte Videoschutzanlage löst dann die bisher drei Videokameras ab, die das Polizeipräsidium Westhessen als Sofortmaßnahme schon im vergangenen Sommer eingerichtet hatte. Bürgermeisterin Christiane Augsburger begrüßte im großen Saal des Bürgerhauses gut 60 Zuhörer. Anschließend stellte der Planer der Video-Schutzanlage, Dirk Herborn, die Standorte der 17 Kameras vor. Gegenwärtig sei man bei der Ausführungsplanung, Anfang August sollen die Bauarbeiten beginnen. Die Bilder der Kameras laufen dann bei zwei Stellen auf, zum einen in der Polizeistation in Eschborn und zum anderen im Ordnungsamt der Stadt.
Unterstützt wird das Vorhaben vom Polizeipräsidium Westhessen, dessen Präsident Stefan Müller am Donnerstag ebenfalls anwesend war. Er fasste zusammen, was die Polizei im vergangenen Jahr in Schwalbach an Präsenz und Kontrollen geleistet hat. Gemeinsam mit der städtischen Ordnungspolizei fänden gegenwärtig sogar täglich Kontrollen statt.
Nach Fragen aus dem Publikum ergriff der Polizeipräsident mehrmals das Wort. So wollten Bürger beispielsweise wissen, ob sich Straftäter nach Installation der Kameras nicht einfach an einer anderen Stelle in der Stadt treffen. Wie Stefan Müller ausführte, sei eine Video-Schutzanlage kein Allheilmittel. Sie müsste von guter Polizeiarbeit, insbesondere starker Präsenz, ergänzt werden. Abschreckung und Verdrängung sei in diesem Fall sogar erwünscht, zumal kriminologische Forschungen ergeben hätten, dass es bei Verdrängungsprozessen zu einer Reduktion des Ursprungsproblems um bis zu 30 Prozent komme.
Gefragt war auch Bernhard Klaffke, ein Mitarbeiter des hessischen Datenschutzbeauftragten. Nach seinen Ausführungen würde das Gesetz die Aufbewahrung der Videodaten für zwei Monate gestatten. Er empfehle jedoch die Beschränkung auf zehn Tage.
Eine weitere kritische Frage galt der Abgrenzung dessen, was die Kameras sehen dürfen, und was nicht. Denn schließlich spielt sich ja auch privates Leben rund um den Marktplatz ab, wenn die Menschen sich hinter ihren Fenstern bewegen oder im Sommer beispielsweise auf ihrer Loggia sitzen. Danach soll die Technik insbesondere durch Verpixeln gewährleisten, dass Polizei und Ordnungspolizisten hier keinen Einblick haben. red

 

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