18. Juni 2018

Neuer Vorentwurf zum Bebauungsplan „Östlich der Straße Am Flachsacker“ wird erstellt

Bürgerbeteiligung wird ausgewertet

Anstelle des Gartenschuppens könnten an der Straße „Am Flachsacker“ in einigen Jahren dreigeschossige Mehrfamilienhäuser stehen. Archivfoto: Schlosser

Für das Gebiet „Östlich der Straße Am Flachsacker“ soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung endete am 25. April und wird derzeit ausgewertet. Wie berichtet gibt es zahlreiche Bedenken von Anwohnern und Gewerbetreibenden gegen das Neubaugebiet.

Das Plangebiet umfasst etwa 22.000 Quadratmeter auf der unbebauten Seite der Straße „Am Flachsacker“. Für den „Planstreifen“ direkt an der Straße „Am Flachsacker“ hatte die Stadt Schwalbach zu Beginn der Bürgerbeteiligung ein Mischgebiet (80 Prozent dieser Fläche) und ein allgemeines Wohngebiet (20 Prozent dieser Fläche) vorgesehen. Hier wären Gebäude bis zu drei Geschossen erlaubt. In einem Mischgebiet stehen die beiden Nutzungsarten „Wohnen“ und „Unterbringung von Gewerbebetrieben“ gleichberechtigt nebeneinander. Dabei dürfen die Gewerbebetriebe das Wohnen jedoch nicht wesentlich stören.
Dem ersten Vorentwurf zufolge befindet sich das Mischgebiet direkt gegenüber den Gewerbebetrieben, wie beispielsweise dem Busdepot und dem Getränkehandel, auf der anderen Straßenseite. Direkt gegenüber der Wohnbebauung „Am Flachsacker“ schlägt der Bebauungsplan-Vorentwurf für die restlichen 20 Prozent des Streifens jedoch ein „Allgemeines Wohngebiet“ vor. Vorne an der Straße sollen Häuser mit drei Voll- und einem Dachgeschoss entstehen, in der dahinter liegenden Reihe sollen die Häuser maximal zwei Vollgeschosse plus Dachgeschoss hoch werden.
Gegenwärtig werden die Anregungen der Bürger sowie der sogenannten Träger öffentlicher Belange, wie der Naturschutzbehörden, des Regierungspräsidiums und Main-Taunus-Kreises, der Naturschutzverbände, aber auch der Industrie- und Handelskammer Frankfurt, zu diesem Vorentwurf gesichtet und ausgewertet. Die bisher vorhandenen Gutachten zu Lärm und Gerüchen wurden aufgrund der Anregungen aus der vorzeitigen Bürgerbeteiligung ausgeweitet.
Die Ergebnisse aus Bürgerbeteiligung und Gutachten fließen in den Vorentwurf des Bebauungsplans ein. Diesen wird der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegen, die dann über die Offenlage entscheidet. Der Entwurf wird anschließend nochmals für einen Monat im Bau- und Planungsamt im vierten Stock des Rathauses offengelegt.
„Alle, die von der Aufstellung des Bebauungsplans betroffen sind, haben somit nochmals Gelegenheit, ihre Anregungen mitzuteilen. Ich hoffe, dass wir mit diesem Beteiligungsverfahren ‚in zwei Schritten‘ zum Vorentwurf des Bebauungsplans alle dort vorhandenen Interessen ausgleichen können – die der Anwohner und des schon vorhandenen Gewerbes ebenso wie derjenigen, die dort ein Zuhause finden oder ihrer Arbeit nachgehen möchten“, meinte Bürgermeisterin Christiane Augsburger. red

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