4. Juli 2018

Gutachter soll die Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers prüfen

Doch keine Gruppenvergewaltigung?

Seit dem Frühjahr wird am Frankfurter Landgericht wegen einer angeblichen Gruppenvergewaltigung verhandelt, die sich im Jahr 2011 auf dem „Schiffsspielplatz“ zugetragen haben soll. Der Fall wird immer undurchsichtiger.

Das mutmaßliche Verbrechen hat in Schwalbach für großes Aufsehen gesorgt. Zunächst war der Fall vier Jahre lang mehr oder weniger unbekannt. Erst im Jahr 2015 wandte sich die Polizei an die Öffentlichkeit und gab Details bekannt. Danach soll eine damals 34-jährige Frau aus Schwalbach von fünf Jugendlichen in eine der Holzhütten am „Schiffsspielplatz“ gezerrt und mehrfach vergewaltigt worden sein.
Nach weiteren drei Jahren verhaftete die Polizei fünf mutmaßliche Täter, die zum Teil ebenfalls aus Schwalbach stammen. Zum Tatzeitpunkt waren sie gerade einmal zwischen 14 und 17 Jahren alt. Im Prozess lehnten sie Geständnisse ab und erklärten von Anfang an, dass sie die Frau nicht vergewaltigt hätten, sondern die Initiative von ihr ausgegangen sei.
Die betroffene Frau wurde daraufhin per Video vernommen. Bei dieser nichtöffentlichen Vernehmung muss es aber so viele Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Aussage gegeben haben, dass der Richter jetzt einen rechtlichen Hinweis abgegeben hat, dass die Beweislage für eine Verurteilung der Angeklagten wahrscheinlich nicht ausreichen werde.
Die Staatsanwaltschaft hat nun einen Gutachter beauftragt, zu untersuchen, wie die Aussage der heute 41-Jährigen, die unter erheblichen psychischen Störungen leidet, bewertet werden kann. Mit einem Urteil in dem Prozess wird nicht vor November gerechnet. red

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