19. März 2020

Leserbrief

„Steuergelder können für Wahlkämpfe genutzt werden“

Zu einer Anzeige von Axel Fink in der gedruckten Ausgabe vom 26. Februar erreichte die Redaktion nachfolgender Leserbrief von Bernhard Benner. Leserbriefe geben ausschließlich die Meinung ihrer Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich Kürzungen vor. Wenn auch Sie einen Leserbrief veröffentlichen möchten, senden Sie ihn unter Angabe Ihrer vollständigen Adresse und einer Rückruf-Telefonnummer an info@schwalbacher-zeitung.de.

Sehr geehrter Herr Fink, in Ihrem Leserbrief kritisieren Sie eine Aussage von Herrn Gipp, dass die Parteien Steuergelder der Schwalbacher Bevölkerung für Wahlwerbung nutzen würden. Dies sei völlig unzutreffend, vielmehr würde der Wahlkampf ausschließlich „durch erhebliche Eigenmittel der Kandidaten und seines persönlichen Umfelds sowie durch Beiträge und Spenden der örtlichen Mitglieder- und Anhängerschaft getragen“.
Richtig ist, dass es bei kommunalen Wahlkämpfen eine direkte „Wahlkampfkostenerstattung“ wie bei Bundes- und Landtagswahlen nicht gibt. Der Kandidat kann jedoch seine Wahlkampfkosten als sogenannte „vorgezogene Werbungskosten“ steuerlich geltend machen.
Spenden an eine Partei und Mitgliedsbeiträge werden zu 50 Prozent direkt von der Steuerschuld des Spenders abgezogen. Darüberhinaus erhält die Partei für jeden gespendeten Euro und Mitgliedsbeitrag einen Zuschuss von 0,45 Euro. Das heißt bei einer Parteispende von 1.000 Euro erhält die Partei 1.450 Euro und der Staat zahlt 950 Euro. Das sind Steuergelder, die von der Partei auch für Wahlkämpfe genutzt werden können.
Sehr geehrter Herr Fink, ich gehe davon aus, dass Ihnen als Vorsitzender der CDU Schwalbach dieser Sachverhalt sehr wohl bekannt ist. Es verwundert mich daher, dass Sie Herrn Gipp massiv vorwerfen, er habe Falschbehauptungen aufgestellt. Bernhard Benner, Schwalbach

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