Seit einiger Zeit häufen sich wieder die Klagen von Landwirten: Immer mehr Spaziergänger gehen quer über Wiesen, die bald gemäht werden müssen, und über Äcker, die bereits eingesät sind. Die Stadtverwaltung weist deshalb ausdrücklich darauf hin, dass die meisten Wiesen und landwirtschaftlichen Flächen rund um Schwalbach kein Allgemeingut sind.
Wiesen und landwirtschaftliche Flächen stehen fast ausschließlich im Besitz von Privatpersonen oder wurden an örtliche Landwirte verpachtet. Eine beliebte Abkürzung quer über die Wiese zu nehmen oder das „Bett im Maisfeld“ stellen somit eine Eigentumsverletzung dar, die strafrechtlich verfolgt werden kann.
Die Stadtverwaltung und die Mitglieder der Schwalbacher Jagdgenossenschaft appellieren außerdem eindringlich an alle Hundehalter, ihre Tiere abseits von den Wegen im Feld und Wald nicht frei laufen zu lassen und hier am besten anzuleinen. Gerade im Frühjahr brüten in den Wiesen und Gehölzen viele Vögel und die jungen Rehkitze und Hasen sind den Angriffen der Hunde völlig schutzlos ausgeliefert.
Auch darf frisch gemähtes Gras oder Heu nicht als Hundeklo missbraucht werden. Und Hundekot-Beutel dürfen nicht in der Wiese landen. Denn Plastiktüten in den Mägen von Kühen und Pferden können großes Unheil anrichten und bedeuten für die betroffenen Tiere meist viel Leid. Gleiches gilt für die Büschel ausgekämmter Hundehaare, die einfach in der Wiese liegengelassen werden.
„Wir unterstützen die Landwirte in ihrem Anliegen, denn schließlich werden auf Feldern und Wiesen Nahrungsmittel für Mensch und Tier produziert“, appelliert Bürgermeisterin Christiane Augsburger. Sie habe deshalb Ordnungsamt und Ordnungspolizei beauftragt, künftig verstärkt auf die Einhaltung dieser Regeln zu achten. red