27. Mai 2020

Gaststätten und Friseursalons unter Auflagen geöffnet - Bürgermeisterin schreibt an die Bürger

Lockerungen in Schwalbach

Mit einem Brief hat sich Bürgermeisterin Christiane Augsburger an alle Haushalte bezüglich der Lockerungen in der Corona-Krise gewandt. Sie mahnt weiterhin zur Einhaltung der Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln.

„Wir sollten uns über den Ernst der Lage nicht täuschen lassen. Einen Rückfall mit einem zweiten Ausbruch der Corona-Pandemie gilt es unbedingt zu vermeiden“, heißt es in dem Schreiben der Stadt. Zu Menschen außerhalb der Familie und des eigenen Haushalts sollte weiterhin ausreichend Abstand gehalten werden. Außerdem müssen in Geschäften, auf dem Markt und als Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden.
Für weitere Fragen und Informationen rund um das Thema Corona-Virus stehen Sachbearbeiter der Stadtverwaltung zur Verfügung. Sie sind per E-Mail an info@schwalbach.de oder zu den Sprechzeiten unter der Telefonnummer 06196/804-0 zu erreichen. Die Abfallberatung der Stadtverwaltung kann per E-Mail an abfall@schwalbach.de oder unter den Telefonnummern 06196/804-134 und 804-140 kontaktiert werden.
Für Senioren ohne Unterstützung gibt es einen Einkaufsdienst. Interessenten können sich bei der Seniorenarbeit der Stadtverwaltung unter der Telefonnummer 06196/804-192 melden.
Alle Veranstaltungen der Kulturkreis GmbH und der Stadt Schwalbach sind bis 31. August abgesagt.
„Bei Bestattungen gelten nach wie vor die Abstandsregeln“, erklärt Bürgermeisterin Christiane Augsburger. Die Nutzung der Trauerhalle auf dem Waldfriedhof der Stadt Schwalbach ist seit dem 11. Mai bis auf weiteres wieder gestattet.
Alle Ladengeschäfte des Einzelhandels in Schwalbach sind mit Beschränkung der Kundenanzahl wieder geöffnet. In den Läden und auf dem Wochenmarkt ist ein Mund-Nasen-Schutzmaske zu tragen. Dies gilt auch in Bussen, Bahnen, Banken, Bibliotheken, an Kiosken und Tankstellen.
Gaststätten dürfen seit dem 15. Mai unter Auflagen, wie beispielsweise den Abstandsregeln, wieder öffnen. Friseursalons, Kosmetikstudios, Fußpflege- und Massagepraxen und Solarien dürfen unter Beachtung einer Reihe von Vorsichtsmaßnahmen wieder erbracht werden. Auch hier gilt aber grundsätzlich die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. red

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