27. Juli 2021

Für „KulinariSCHwalbach“ gelten die Regeln der Corona-Schutzverordnung für Märkte

Ein Markt und kein Fest

Die Stadtverwaltung und das Ordnungsamt weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei „KulinariSCHwalbach“ nicht um eine Festveranstaltung, sondern ein gastronomisches Angebot in Form eines Marktes mit fertig zubereiteten Speisen und Getränken zur Mitnahme oder Abholung handelt.

Aus diesem Grund werden in der Eichendorff-Anlage auch weder Tische und Stühle aufgestellt, Musik gespielt oder Toiletten vorgehalten. Die Besucher dürfen sich nicht dauerhaft an den Verkaufsständen aufhalten. Picknicken im weiteren Umkreis und in überschaubaren Gruppen ist jedoch möglich. Es gelten grundsätzlich die aktuellen Hygiene-Regeln zum Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus.
„KulinariSCHwalbach“ ist Teil des Maßnahmenpakets zur Unterstützung von Betrieben, die aufgrund der Corona-Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind. Von 16. Juli bis 21. August, jeweils freitags und samstags von 17 bis 21 Uhr, bieten die Verkaufsstände in der Eichendorffanlage ihre Speisen und Getränke an. Ganz bewusst wurde die Marktform für dieses Angebot gewählt, da für Festveranstaltungen zur vorgeschriebenen Kontaktnachverfolgung sonst der gesamte Angebotsbereich gesperrt und überwacht werden müsste. Dieser Aufwand kann von den Standbetreibern nicht gestemmt werden. Die Besucher werden deshalb gebeten, sich auf dem Marktgelände entsprechend zu verhalten. red

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