5. Dezember 2022

Am 8. Dezember findet der bundesweite Warntag auch in Schwalbach statt

Sirenen werden geprüft

Jeweils am vierten Mittwoch eines Monats, pünktlich um 12 Uhr, heulen in Schwalbach die Sirenen. Der eine Minute andauernde, auf- und abschwellende Funktionstest bedeutet „Warnung der Bevölkerung“. Diesen Ton werden die Schwalbacherinnen und Schwalbacher auch am bundesweiten Warntag, am Donnerstag, 8. Dezember, hören, allerdings schon um 11 Uhr.

An diesem Aktionstag erproben Bund und Länder, Landkreise, Städte und Gemeinden ab 11 Uhr in einer gemeinsamen Übung die Funktion ihrer Warnmittel. In Schwalbach sind das die drei Sirenen, die Ende 2019 neu installiert wurden. Eine befindet sich auf dem Schlauchturm des Feuerwehrhauses in Alt-Schwalbach, eine auf dem Dach der Friedrich-Ebert-Schule am Westring und eine auf einem hohen Mast an der Fußgängerbrücke zur Schlesienstraße. „Die Schwalbacher Sirenen sind gewartet und sollten funktionieren. Ausgelöst wird der Alarmton jedoch nicht von der Stadt, sondern vom Main-Taunus-Kreis, der für den Katastrophenalarm zuständig ist“, sagt Erster Stadtrat Thomas Milkowitsch.
Weitere Warnmittel sind beispielsweise Radio und Fernsehen, digitale Stadtanzeigetafeln oder Warn-Apps. Die Probewarnmeldung wird außerdem erstmals auch über Cell Broadcast an die Mobiltelefone verschickt. Denn mit keinem anderen Warnmittel könnten mehr Menschen erreicht werden, heißt es in einer Veröffentlichung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Es gilt jedoch zu beachten: Ältere Geräte können oft keine Cell-Broadcast-Nachrichten empfangen. Und damit es funktioniert, werden die aktuellen Updates benötigt und das Telefon darf nicht im Flugmodus sein.
Mit dem bundesweiten Warntag werden im Wesentlichen zwei Ziele verfolgt. Erstens werden auf diese Weise die technischen Abläufe im Fall einer Warnung und auch die Warnmittel selbst auf ihre Funktion und mögliche Schwachstellen hin geprüft. Zweitens kann die Bevölkerung so Erfahrungen sammeln zum Thema „Warnung“ ebenso wie zu den verschiedenen Wegen, die die Behörden nutzen, um Warnungen zu versenden.
Das Ordnungsamt weist bei dieser Gelegenheit nochmals darauf hin, dass zunächst jeder einzelne verpflichtet, sich auf eventuelle Gefahren vorzubereiten und im Fall der Fälle nachbarschaftlich zu helfen. Silja Ziener-Martin, stellvertretende Leiterin des Ordnungsamtes erklärt: „Dagegen ist die Auffassung verbreitet, die den Staat primär in der Pflicht sieht. Es ist deshalb sehr wichtig, die Menschen über die Notwendigkeit des Selbstschutzes und der Selbstversorgung aufzuklären. Das heißt beispielsweise Vorräte anzulegen für Nahrungsmittel, Wasser, Kerzen, Gaskocher und Medikamente.“
Unter www.schwalbach.de wurde unter „Aktuelles“ deshalb ein Link zur Broschüre „Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen“ des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe eingestellt. red

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