Zu einem umsichtigen Verhalten wegen der Brut- und Setzzeit hat Erste Kreisbeigeordnete Madlen Overdick aufgerufen. Wildtiere bekämen von Anfang März bis September ihren Nachwuchs und seien deshalb besonders sensibel für Störungen.
Gehölze dürften wegen der Vogelbrut ab 1. März nur in bestimmten Ausnahmefällen zurückgeschnitten werden. Das Gleiche gilt für Baumfällungen. Sie müssten vorher mit der Unteren Naturschutzbehörde beim Main-Taunus-Kreis abgestimmt werden. „Wer umsichtig handelt, leistet einen wichtigen Beitrag zum Tier- und Artenschutz“, fasst die Umweltdezernentin zusammen.
Wer in den kommenden Monaten spazieren geht, sollte Hunde nicht fernab der Wege über Wiesen, Ackerflächen und durch Gebüsch laufen lassen. Auf Äckern können Gelege von Feldlerche oder Rebhuhn zerstört werden. Auch Menschen sollten die landwirtschaftlichen Flächen nicht betreten, da Bodenbrüter gestört und die Einsaat der Landwirte beschädigt wird.
Wenn Hunde an Jungtieren wie Rehkitzen schnuppern, werden die Eltern ihre Jungen möglicherweise nicht weiter versorgen. Außerdem kann aufgescheuchtes Wild auf der Straße zu Unfällen führen. In Naturschutzgebieten müssen Menschen auf den Wegen bleiben und Hunde an der Leine geführt werden. Verstöße werden mit Geldstrafen geahndet.
In Kelkheim und Eschborn gibt es während der Brut- und Setzzeit eine generelle Leinenpflicht im freien Feld außerhalb der Ortslage. In Flörsheim, Hattersheim und Hofheim sind Einschränkungen für bestimmte Gebiete festgelegt.
Wer in der warmen Jahreszeit picknicken geht, sollte anschließend seine Abfälle mitnehmen, erläutert Madlen Overdick. Zum einen werde sonst die Landschaft verschandelt. Zum anderen könnten sich hungrige Füchse, Igel und Mäuse an offenen Dosen die Schnauze verletzen. red