8. Mai 2023

IG Fernwärme wirbt für Musterfeststellungsklage - Infoabend am Donnerstag im Bürgerhaus

Betroffene Fernwärmekunden sollten sich melden

Der Interessengemeinschaft Fernwärme Schwalbach zufolge haben „E.on“ und Süwag unmissverständlich klargestellt, dass bei der im Spätsommer erwarteten Heizkostenabrechnung für das Jahr 2022 erneut mit einer drastischen Steigerung der Fernwärmekosten zu rechnen ist. Der Arbeitspreis würde sich dann gegenüber dem Vorjahr noch einmal verdoppeln und er läge damit weit über dem Preisniveau anderer vergleichbarer Versorgungsunternehmen.

Der Heizwerkbetreiber will laut IG Fernwaerme den nach der derzeitigen Preisänderungsklausel möglichen Spielraum für Preiserhöhungen vollständig ausnutzen und er beruft sich darauf, dass die Preisänderungsklausel im Jahr 2021 mit der Stadt Schwalbach vertraglich vereinbart worden ist. Die möglichen Auswirkungen dieses Vertrages seien damals weder betriebswirtschaftlich noch juristisch geprüft worden. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VBZV) hält nach Angaben der Interessengemeinschaft auch bei vertraglicher Vereinbarung solche Preiserhöhungen des Essener Energieversorgers „E.on“ für rechtswidrig und will deswegen mit einer Musterfeststellungsklage gegen das Unternehmen vorgehen.
Die Interessengemeinschaft Fernwärme sieht in einem solchen Vorgehen die Chance, den verhängnisvollen Fehler aus dem Jahr 2021 noch zu korrigieren. Betroffene können sich den Musterklagen der Verbraucherschutzverbände risikoarm und kostenlos anschließen.
Jetzt komme es aber erst einmal darauf an, dass sich die betroffenen Fernwärmekunden melden. Die IG Fernwärme empfiehlt dafür das Internet. Der entsprechende Link zur Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) steht auf der Website der Interessengemeinschaft unter ig-fernwaerme-schwalbach.de zur Verfügung.
Wer mit der Anmeldung über das Internet nicht zurechtkommt, wird von der IG Fernwärme unterstützt. Am Donnerstag, 11. Mai, stehen ab 18 Uhr im Raum 7+8 im Bürgerhaus Ansprechpartner zur Verfügung. Interessierte sollten Kopien der Fernwärmeabrechnungen für die Jahre 2019, 2020 und 2021 mitbringen. red

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