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Neue Satzungen für die beiden Schwalbacher Friedhöfe gelten ab dem 1. Januar 2023

Weitere Bestattungsangebote und neue Gebühren

Bürgermeister Alexander Immisch und die Leiterin des Bau- und Planungsamtes, Heike Jahn, begutachten das Sternenkinderfeld, das die Beisetzung von Kindern ermöglicht, die vor Ablauf der 24. Schwangerschaftswoche geboren wurden, oder bei der Geburt weniger als 500 Gramm wogen. Foto: mag

Nach mehr als zwei Jahrzehnten hat die Stadtverordnetenversammlung in diesem Herbst eine neue Friedhofs- und Bestattungsordnung und dazu eine neue Gebührenordnung beschlossen. Die Satzungen gelten für die beiden Schwalbacher Friedhöfe und treten am 1. Januar 2023 in Kraft. Weiterlesen