Schwalbacher, die per Briefwahl bei der Kommunalwahl wählen oder in einem anderen Schwalbacher Wahllokal zur Wahlurne gehen möchten, können den Wahlschein dafür online beantragen.
Sie finden ihn auf der Startseite des städtischen Internet-Auftritts (www.schwalbach.de) im „roten Kasten“ rechts mit den Servicelinks.
Um einen Wahlschein online zu beantragen, muss der Wahlberechtigte im Wählerverzeichnis der Stadt Schwalbach eingetragen sein. Darüber werden alle Wahlberechtigten mit der Zusendung der Wahlbenachrichtigung bis Mitte Februar informiert. In diesem Benachrichtigungsschreiben findet man die Information zum Wahlbezirk und die laufende Nummer unter der der Wahlberechtigte im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und glaubt, wahlberechtigt zu sein, kann sich an das Bürgerbüro (Telefon 804-310) wenden. red