Es ist ja gerade angesagt, den Leuten zu sagen, was auch bei der geltenden Presse- und Meinungsfreiheit alles verboten ist. Nicht erlaubt ist zum Beispiel zu schreiben: „Bürgermeisterin Christiane Augsburger ist eine doofe Schlampe“ – das ist Beleidigung. Nicht erlaubt ist auch zu schreiben: „Pfarrer Alexander Brückmann hat zwei Kinder“ – das ist Verleumdung. Nicht erlaubt ist auch zu schreiben: „Alle Schwalbacher Marokkaner stinken“ – das ist Rassismus. Und nicht erlaubt ist zu schreiben: „Hitler hat keine Juden umgebracht“ – das ist Leugnung des Holocaustes.
Wäre der türkische Ministerpräsident Erdogan im Recht, könnte jetzt halb Schwalbach die Schwalbacher Zeitung verklagen. Das ist aber absurd, und daher wird Jan Böhmermann nicht angeklagt, geschweige denn verurteilt werden.
Der ZDF-Hofnarr hat nur erfolgreich den Empörungsknopf gedrückt und damit das erstaunliche Kunststück vollbracht, dass die Türkei selbst eine Debatte über die Presse- und Kunstfreiheit entfacht hat. Und im Grunde können sich doch alle freuen: Erdogan kann sich mal wieder so richtig aufblasen, die deutsche Opposition darf Angela Merkel grillen und Jan Böhmermann ist nicht mehr länger der Harald-Schmidt-für-Arme, sondern ein Kult-Star, der demnächst seine Späße wahrscheinlich zu besserer Sendezeit und für viel mehr Geld machen darf.
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