21. Oktober 2016

Das Ordnungsamt informiert über Verhalten in verkehrsberuhigten Bereichen

Fußgänger haben Vorrang

Am Feuerwehrhaus beginnt der große verkehrsberuhigte Bereich in Alt-Schwalbach. Hinter dem blauen Schild darf nicht schneller als mit sieben Stundenkilometern gefahren werden. Foto: Schiller

Das Ordnungsamt der Stadt weist darauf hin, wie sich Verkehrsteilnehmer in einem verkehrsberuhigten Bereich verhalten sollen. In Schwalbach gibt es verkehrsberuhigte Bereiche in der Schulstraße, Hauptstraße, Sauererlenstraße, Taunusstraße, Gartenstraße und am Bahnhofsvorplatz.

Ein verkehrsberuhigter Bereich wird durch ein blaues Schild, auf dem ein ballspielender Mann und ein Kind zu sehen ist, angezeigt. Es handelt sich um eine Mischfläche, die von Fußgängern, Fahrzeugen und spielenden Kindern gleichzeitig genutzt werden darf. Fußgänger haben in einem verkehrsberuhigten Bereich Vorrang.
Gerade in dem großen verkehrsberuhigten Bereich in Alt-Schwalbach ist das nicht so leicht zu erkennen, da es entgegen den üblichen Vorgaben eine asphaltierte Fahrbahn gibt und Poller zusätzlich den Eindruck erwecken, dass Fahrbahn und Fußgängerbereiche getrennt sind. Gleichwohl gelten aber auch hier die Regeln eines verkehrsberuhigten Bereichs.
Die Fahrzeuge, die einen solchen befahren, dürfen dies lediglich mit Schrittgeschwindigkeit tun. Üblicherweise bewegen sich Fußgänger mit einer Geschwindigkeit zwischen vier und sieben Kilometer pro Stunde. Von den Autofahrern wird erwartet, dass auch sie in einem verkehrsberuhigten Bereich maximal sieben Kilometer pro Stunde schnell fahren. Kinder dürfen überall in einem verkehrsberuhigten Bereich spielen.
Auch Fußgänger dürfen die ganze Breite der Straße nutzen. Sie dürfen die Autos aber auch nicht unnötig beeinträchtigen. In der Taunusstraße mit ihrem schmalen Gehweg dürfen daher zum Beispiel Mütter mit Kinderwagen oder Senioren mit Rollatoren auch die „Fahrbahn“ benutzen.
In einem verkehrsberuhigten Bereich ist es – außer zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- und Entladen – nicht erlaubt, außerhalb der weiß gekennzeichneten Flächen zu parken.
Es ist zu beachten, dass die Verkehrsregel „rechts vor links“ auch in diesem Bereich gilt. Beim Ausfahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich ist besondere Vorsicht zu bewahren. Es gilt „Vorfahrt gewähren“. Dies bedeutet, dass der Verkehr aus den anderen Richtungen Vorrang hat. Das Ende des verkehrsberuhigten Bereichs ist, neben dem durchgestrichenen, blauen Verkehrszeichen, meistens durch eine optische Absetzung, zum Beispiel einem durchgehenden Bordstein oder einer Aufpflasterung am Ende des Bereiches ersichtlich. Wer zum Beispiel aus der Schulstraße auf den kleinen Kreisel vor der alten Schule fährt, muss daher warten, obwohl er von rechts kommt. red

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