1. Dezember 2016

In Schwalbach gilt der Bereich nordwestlich der Landstraße 3015 als Sperrgebiet

Geflügelpest in der Nachbarschaft

Nach einem Fall von Geflügelpest im Kronberger Opel-Zoo wurde das nordwestlich der Landstraße 3015 gelegene Gebiet in Schwalbach zum Sperrgebiet für Geflügel und Geflügelprodukte erklärt. Als Beobachtungsgebiet mit etwas niedrigerer Sicherheitsstufe wurde der übrige Bereich Schwalbachs außerhalb des Sperrbezirks eingestuft.

Im Sperrgebiet und Beobachtungsgebiet werden alle gewerblichen Geflügelbestände von den Veterinärbehörden inspiziert, außerdem gelten strenge Sicherheitsmaßnahmen. Zum Beispiel dürfen keine betriebsfremden Personen in die Geflügelhaltungen, Vögel und Eier dürfen nur mit Genehmigung der Veterinärbehörde aus den Haltungsbetrieben heraustransportiert werden.
Im Main-Taunus-Kreis selbst gibt es bislang keinen Fall von Geflügelpest. Die Regelung zum Sperrgebiet sei „eine reine Vorsichtsmaßnahme“, stellt Kreisbeigeordneter Johannes Baron klar. Eine Gefahr für Menschen bestehe den medizinischen Experten zufolge nicht.
Bereits Mitte November hatte der Main-Taunus-Kreis per Allgemeinverfügung eine Stallpflicht für Geflügel in bestimmten Risikogebieten in der Mainschiene angeordnet. Die MTK-Veterinäre kontrollieren und beraten Landwirte rund um das Thema. Wer einen toten Wildvogel findet, sollte das Amt für Veterinärwesen im Landratsamt unter der Telefonnummer 06192/ 201-1312 oder per E-Mail an veterinaerwesen@mtk.org informieren. Ausführliche Informationen zum Thema gibt es auf der Homepage des hessischen Umweltministeriums www.umweltministerium.hessen.de.
Zu den weiteren Sperrbezirken im MTK gehören die Bad Sodener Stadtteile Altenhain und Neuenhain. Als weitere Beobachtungsgebiete gelten die übrigen Teile von Bad Soden, zudem Eppstein, Eschborn, Kelkheim, Liederbach, Sulzbach, Kriftel und Hofheim mit Ausnahme von Marxheim, Diedenbergen und Wallau. red

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