11. Januar 2017

Interessierte können sich bis zum 31. Januar im Ordnungsamt für das Ehrenamt bewerben

Stadt sucht zwei Schiedsleute

Die Stadt Schwalbach sucht dringend jeweils eine Schiedsfrau oder einen Schiedsmann für die beiden Schwalbacher Schiedsamtsbezirke. Die gesuchten, stellvertretenden Schiedsleute vertreten die Schiedspersonen aus dem alten Ort oder der Limesstadt.

Voraussetzungen zur Ausübung dieses Ehrenamts ist ein einwandfreies Führungszeugnis, Interesse an juristischen und rechtlichen Vorgängen, und Zeit, sich den Problemen anderer Mitmenschen zu widmen. Nicht gewählt werden können Personen, die als Betreuer bestellt sind oder die in juristischen beziehungsweise verwandten Berufen arbeiten. Auch sollte der Bewerber mindestens 30 Jahre alt sein.
Die Aufgaben des Schiedsamts bestehen in der Durchführung von Schlichtungsverfahren in Rechtsstreitigkeiten und Strafsachen mit dem Ziel, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen. Grundlage für die Tätigkeit sind die Vorschriften des Hessischen Schiedsamtsgesetzes.
Schiedspersonen führen bei ihrer Amtsausübung die Bezeichnung „Schiedsfrau“ oder „Schiedsmann“. Sie sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig, bekommen aber ihre notwendigen Aufwendungen und Auslagen erstattet, sowie Aus- und Fortbildungslehrgänge bezahlt. Schiedspersonen werden von der Stadtverordnetenversammlung auf fünf Jahre gewählt.
Interessierte Schwalbacher Bürger, die sich zur Wahl als stellvertretende Schiedsperson für die beiden Schiedsamtsbezirke stellen wollen, können sich bis zum 31. Januar unter Angabe von Beruf, Geburtsdatum und Geburtsort beim Magistrat der Stadt Schwalbach schriftlich bewerben. Die Anschrift lautet: Magistrat der Stadt Schwalbach am Taunus, Ordnungsamt, Marktplatz 1-2, 65824 Schwalbach.
Nähere Auskünfte zu der Tätigkeit gibt es auch auf der Homepage des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen www.schiedsamt.de. red

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert