14. März 2017

IG Fernwärme sieht sich durch den Beschluss des Kartellamts bestätigt

Fernwärmekunden bekommen Geld zurück

Nach jahrelangem engagierten Kampf gegen überhöhte Fernwärmepreise ist ein wichtiges Etappenziel erreicht: Die RWE-Tochter Innogy, der Schwalbacher Fernwärmeversorger, hat für den vom Kartellamt untersuchten Zeitraum – die Jahre 2010, 2011 und 2012 – die Rückzahlung überhöhter Rechnungsforderungen angekündigt. Die Rückzahlung orientiert sich dabei an dem Grundpreis, der für die meisten Schwalbacher Fernwärmekunden nach Quadratmetern Wohnfläche berechnet wird.

Laut telefonischer Vorabinformation von Innogy sollen zwei Euro pro Quadratmeter und Jahr zurückerstattet werden. Für ein normales Reihenhaus in der Limesstadt wären dies – für die drei Jahre bis 2012 – etwa 700 Euro, bei kleineren Wohnungen, abhängig von der Quadratmeterzahl, entsprechend weniger. Mit dieser Rückzahlung, angekündigt für die nächsten beiden Rechnungsjahre, dürfen alle Fernwärmekunden sicher rechnen, weil sich die Innogy SE hierzu verbindlich verpflichtet hat.
Aufgrund dieser Zusage wurde das schon im Jahr 2008 auf den Weg gebrachte Kartellverfahren nun offiziell eingestellt. Dies bedeutet aber keineswegs, dass nicht weitergehende Rückforderungen geltend gemacht werden können. Das Bundeskartellamt stellt in seinem am 8. März veröffentlichten Beschluss ausdrücklich fest, dass die Innogy SE und das Kartellamt an ihren unterschiedlichen Positionen nach wie vor festhalten, dass man sich aber aus verfahrensökonomischen Gründen im Interesse eines baldigen Verfahrensabschlusses auf die Zusage der Innogy SE verständigt habe. Im Klartext: Damit die geprellten Fernwärmekunden, viele davon im höheren Alter, noch zu Lebzeiten überhaupt mit einer Gutschrift rechnen können, hat man der „freiwilligen“ Rückzahlung zugestimmt und weitere Ermittlungen eingestellt.
Immerhin sind auch für weitergehende Forderungen wichtige Marksteine gesetzt: Die von den Teilnehmern der IG Fernwärme geltend gemachten Rückforderungen aus dem Jahr 2009 etwa dürfen damit –wenigstens in gleicher Höhe wie für die Folgejahre- als zugestanden gelten und auch für die weiteren Rechnungsjahre nach 2012 ist mit dem Einstellungsbeschluss des Kartellamtes das letzte Wort noch nicht gesprochen.
Allerdings sind die Teilnehmer der Interessengemeinschaft insoweit auf ihre eigene Initiative ohne weitere Unterstützung des Kartellamtes angewiesen. Das weitere Vorgehen wird auf dem nächsten Treffen der Interessengemeinschaft am 4. April im Bürgerhaus zu besprechen sein.
Ganz nebenbei geklärt ist mit dem Beschluss des Kartellamtes auch eine Streitfrage, die schon zu hitzigen Diskussionen geführt hat: Die Frage nämlich, ob der Schwalbacher Fernwärmeversorger Anspruch auf Bestellung eines neuen Erbbaurechts und damit auf weitere unabsehbare Zeit das exklusive Recht zur Versorgung mit Fernwärme haben könnte. Ein solcher Anspruch hätte nach den alten Verträgen zwingend vorausgesetzt, dass nur der Durchschnittspreis in Rechnung gestellt worden wäre. So war es aber gerade nicht, die Preise waren deutlich zu hoch. Diese Streitfrage darf also nach dem Beschluss des Kartellamtes, der verbindlichen Rückzahlungszusage der Innogy und dem damit verbunden Eingeständnis überhöhter Preise nun als entschieden gelten.
Die Interessengemeinschaft sieht sich in Ihrem Engagement bestätigt; sie wird die weitere Entwicklung wachsam verfolgen und sie bietet Fernwärmekunden weiterhin ihre Unterstützung an. red

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