15. März 2017

IG Fernwärme sieht sich durch den Beschluss des Kartellamts bestätigt

„Innogy“ zahlt Geld zurück

Zufrieden zeigt sich die Schwalbacher Interessengemeinschaft Fernwärme mit dem Vergleich, mit dem das Kartellverfahren gegen die RWE-Tochter „Innogy“ wegen überhöhter Fernwärmepreise beendet wurde.

Für die Interessengemeinschaft ist ein „wichtiges Etappenziel“ erreicht. Wie berichtet hat „Innogy“ für den vom Kartellamt untersuchten Zeitraum von 2010 bis 2012 die Rückzahlung überhöhter Rechnungsforderungen angekündigt.
Laut telefonischer Vorabinformation von „Innogy“ sollen zwei Euro pro Quadratmeter und Jahr zurückerstattet werden. Für ein normales Reihenhaus in der Limesstadt wären dies für die drei Jahre etwa 700 Euro. Bei kleineren Wohnungen wird es entsprechend weniger werden. „Mit dieser Rückzahlung, angekündigt für die nächsten beiden Rechnungsjahre, dürfen alle Fernwärmekunden sicher rechnen, weil sich die „Innogy SE“ hierzu verbindlich verpflichtet hat“, schreibt die Interessengemeinschaft Fernwärme.
Das Ende des Kartellverfahrens bedeutet für die Interessengemeinschaft aber keineswegs, dass nicht weitergehende Rückforderungen geltend gemacht werden können. Das Bundeskartellamt stelle in seinem am 8. März veröffentlichten Beschluss ausdrücklich fest, dass „Innogy“ und das Kartellamt an ihren unterschiedlichen Positionen nach wie vor festhalten. Im Klartext heißt das für die Interessengemeinschaft: „Damit die geprellten Fernwärmekunden, viele davon im höheren Alter, noch zu Lebzeiten überhaupt mit einer Gutschrift rechnen können, hat man der „freiwilligen“ Rückzahlung zugestimmt und weitere Ermittlungen eingestellt.“
Das weitere Vorgehen soll beim nächsten Treffen der Interessengemeinschaft am Dienstag, 4. April, im Bürgerhaus besprochen werden. Insgesamt sieht sich die Interessengemeinschaft in Ihrem Engagement bestätigt, will die weitere Entwicklung „wachsam verfolgen“ und bietet den Schwalbacher Fernwärmekunden weiterhin ihre Unterstützung an. red

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