Zu Recht ärgert sich die Bürgerinitiative „Ja zum Schulkinderhaus“ über die Stellungnahmen der beiden kommunalen Spitzenverbände, die ihr Bürgerbegehren als unzulässig einschätzen. Denn die Juristen haben Haare spalten müssen, um der Magistrat- und Parlamentsmehrheit ein Instrument an die Hand zu geben, einen Bürgerentscheid zu verhindern. Den mangelnden Kostendeckungsvorschlag zum K.O.-Kriterium zu erklären, ist jedenfalls ein Witz. Denn schließlich sind sich in Schwalbach alle einig, dass die Stadt die von der Bürgerinitiative genannten drei bis vier Millionen Euro irgendwann für zusätzliche Betreuungsplätze aufbringen muss. Umstritten ist nur der Standort, wo das neue Gebäude gebaut wird. Und dass die prallen Rücklagen dafür angeblich nicht angetastet werden dürfen, ist ein weiterer guter Gag der Verbands-Juristen.
Bürgermeisterin Christiane Augsburger hat sofort erkannt, dass sie mit diesen lustigen Stellungnahmen das Bürgerbegehren allenfalls formal abwehren kann, den Geist aber nicht mehr in die Flasche zurückbekommt. Bleibt zu hoffen, dass sie „ihre“ SPD-Fraktion davon überzeugen kann, einem Vertreterbegehren zuzustimmen und eine Abstimmung doch noch zu ermöglichen.
Noch besser wäre es allerdings, das Stadtparlament würde sich des ganzen Vorgangs noch einmal annehmen. Denn so lange die Geschwister-Scholl-Schule beim Thema „Ganztagsschule“ nicht einmal zuckt und so lange der so genannte „Pakt für den Nachmittag“ kein wirklich praktikables Modell für eine Kinderbetreuung ist, solange wird die Stadt in der Pflicht bleiben, selbst für die Betreuungsplätze zu sorgen. Da das permanente Eröffnen neuer Schulkinderhaus-Außenstellen aber keine durchdachte Lösung ist, bleibt eigentlich nur der von der Bürgerinitiative gewünschte Neubau auf dem stadteigenen Grundstück direkt neben der Alt-Schwalbacher Grundschule.
Lesen Sie dazu auch den Artikel „Unter falschen Voraussetzungen“ und schreiben Sie Ihre Meinung in das graue Feld unten!