13. April 2018

Hundekot auf öffentlichen Flächen ist eine Ordnungswidrigkeit

Bußgelder für Hundebesitzer

Die Beschwerden über Hundekot an öffentlichen Wegen, Plätzen und Grünflächen nehmen nach Angaben der Stadt „kein Ende“. Besonderen Anstoß wird an der Hundekot-Verschmutzung entlang des Mittelwegs, an dem Weg von der Kapelle zur Eichendorff-Anlage und im Europa-Park genommen.

Auch der Schwalbacher Mängelmelder auf der Internetseite www.schwalbach.de wird immer wieder genutzt, um die Stadtverwaltung auf das Problem aufmerksam zu machen. Der Leiter des Schwalbacher Ordnungsamtes, Alexander Barth, erklärt ausdrücklich: „Hundebesitzer müssen die Häufchen ihres Hundes entsorgen. Hundehaufen, an Straßenrändern oder auf Grünflächen zurückgelassen, sind ein Verstoß gegen das Abfallgesetz und somit eine Ordnungswidrigkeit.“ Mit 50 Euro Bußgeld müsse ein Hundebesitzer rechnen, wenn er den Hundekot nicht unverzüglich in einen Mülleimer beseitigt. Die Schwalbacher Ordnungspolizisten wurden nun angewiesen, ganz besonders auf die Einhaltung dieser Regeln zu achten und Hundebesitzer bereits präventiv anzusprechen.
An Tüten und Abfallbehältern zur korrekten Entsorgung des Hundekots sollte es nicht mangeln. Denn mittlerweile stehen 30 Hundetoiletten – beziehungsweise Tütenspender – im Stadtgebiet. Beim Ausführen der Hunde dürfte es in Schwalbach also schon schwierig werden, den „Dog Stations“ aus dem Weg zu gehen. red

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