9. Oktober 2018

Ab sofort müssen Elektrogeräte und Sperrmüll getrennt voneinander entsorgt werden

Kein Elektroschrott zum Sperrmüll

Dass es sich um einen Gegenstand handelt, der unter das Elektronikgeräte-Gesetz fällt, gibt dieses Zeichen an. So gekennzeichnete Gegenstände dürfen nicht in der schwarzen Restmülltonne entsorgt werden. Foto: Kroschke

Die umweltfreundliche Entsorgung von ausgedienten Elektrogeräten regelt das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). 2015 wurde es verabschiedet, jetzt sind neue Vorgaben dazu in Kraft getreten: Elektroschrott und Sperrmüll müssen künftig getrennt entsorgt werden.

Betroffen von dieser neuen Regelung sind Einrichtungsgegenstände und sogar Altkleider mit fest eingebauten elektrischen Bauteilen. Es handelt sich dabei beispielsweise um Vitrinen, Wohnzimmer- oder Spiegelschränke mit Beleuchtung, Massagesessel, elektrisch verstellbare Lattenroste, Blinkschuhe oder Kosmetikspiegel mit Beleuchtung.
Das bedeutet in der Praxis: Bevor man zum Beispiel einen Spiegelschrank mit Beleuchtung zum Sperrmüll stellen oder beim mobilen Wertstoffhof abgegeben kann, müssen die elektrischen Komponenten ausgebaut werden. Geschieht dies nicht, kann der Schrank nicht eingesammelt und abgefahren beziehungsweise vom mobilen Wertstoffhof nicht angenommen werden.
Die ausgebauten Elektroteile (Kabel, Lampenfassungen, usw.) können dann separat auf dem mobilen Wertstoffhof abgegeben oder zum Bauhof gebracht werden. Die Termine und Öffnungszeiten beider stehen im Abfallkalender, der auch online unter www.schwalbach.de zu finden ist.
Gegenstände, aus denen die Elektrik nicht entfernt werden kann, sind als Elektroaltgerät zu entsorgen. Sie müssen somit zur Elektrogerätesammlung angemeldet werden. Die Anmeldung kann telefonisch von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 0611/696270 oder per E-Mail an sperrmuell@knettenbrech-gurdulic.de erfolgen. Kleine Elektrogeräte können wie bisher zum mobilen Wertstoffhof oder auf den Bauhof gebracht werden.
Auch die Abgabe bei Fachhändlern ist möglich. Händler, mit mindestens 400 Quadratmeter Verkaufsfläche für Elektrogeräte sind zur Rücknahme von Geräten mit bis zu 25 cm Kantenlänge, wie zum Beispiel Toaster oder Föne, verpflichtet. Größere Altgeräte wie Fernseher, Kühlschrank oder Waschmaschine müssen vom Händler nur kostenlos zurückgenommen werden, wenn ein neues, artgleiches Gerät gekauft wird. Weitere Fragen rund um das Thema beantwortet die städtische Abfallberatung unter der Telefonnummer 804-134. red

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