Es sind nur noch wenige Tage bis zur Landtagswahl und den gleichzeitig durchgeführten Volksabstimmungen. Bürgermeisterin Christiane Augsburger ruft die Schwalbacher dazu auf, ihr Wahlrecht wahrzunehmen und am Sonntag, 28. Oktober, ihre Stimme abzugeben.
„Zur Demokratie gehört tatsächlich sehr viel mehr, als alle paar Jahre zur Wahl zu gehen. Aber die Stimmabgabe bei Wahlen und Abstimmungen ist ein zentraler Baustein der demokratischen Ordnung. Und wie wir in vielen Teilen der Welt sehen, ist Demokratie keine Selbstverständlichkeit. Stärken sie unsere Demokratie, indem Sie Ihr Recht auf politische Beteiligung ausüben“, meint Bürgermeisterin Christiane Augsburger.
Das Wahlamt im Ordnungsamt hat seit Wochen alle Hände voll zu tun, um dieses demokratische Großereignis in Schwalbach korrekt und für Wähler möglichst reibungslos durchzuführen. Die Wahlbenachrichtigungen wurden bis 6. Oktober zugeschickt. „Wähler, die noch keine Benachrichtigung erhalten haben, mögen sich bitte im Bürgerbüro unter der Telefonnummer 804-310 melden“, sagt Wahlamtsleiter Alexander Barth. „Wo Sie Ihr Wahllokal finden, steht oben auf der Wahlbenachrichtigung.“ Die Einteilung der Wahlbezirke ist seit der Landratswahl im März 2017 unverändert geblieben.
Die Vorbereitungen für die Wahl stehen: Acht Wahlvorstände, in denen 88 ehrenamtliche Wahlhelfer am Sonntag Dienst tun, wurden gebildet. „Wir haben wieder genug freiwillige Wahlhelfer finden können“, freut sich der Schwalbacher Wahlamtsleiter. Zu den acht Wahllokalen im Stadtgebiet kommen noch die drei Briefwahllokale hinzu, in denen am Wahlabend die per Briefwahl abgegebenen Stimmen ausgezählt werden.
Wer die Möglichkeit der Briefwahl nutzen möchte, kann diese im Bürgerbüro, per Post oder auch online beantragen unter www.schwalbach.de im Internet: Im roten und im grünen Kapitel der städtischen Internet-Präsenz ist jeweils in der Service-Box rechts ein Link namens „Briefwahl beantragen“ eingerichtet. Mit Briefzustellung ist der Online-Antrag noch möglich bis 26. Oktober um 12 Uhr. Wer den vorgedruckten Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung nutzt, kann sogar noch bis spätestens Freitag, 26. Oktober, 13 Uhr ins Bürgerbüro kommen. Danach ist jedoch Schluss. Nur für Personen die am Wahltag oder am Tag davor überraschend krank werden, gibt es noch Ausnahmen. Für diese Fälle ist das Wahlamt am Samstag von 10 bis 12 Uhr und am Wahlsonntag von 8 bis 15 Uhr geöffnet.
Mittlerweile haben schon rund 1.600 Schwalbacher Briefwahl im Bürgerbüro angefordert. Das sind über 15 Prozent der Wahlberechtigten.
Das hessische statistische Landesamt untersucht das Wahlverhalten verschiedener Bevölkerungsgruppen bei der Landtagswahl. In Schwalbach wurden für diese „repräsentative Wahlstatistik“ die Wahlbezirke 4 und 5 im Bürgerhaus ausgewählt. Es werden dort sowohl die Wahlbeteiligung als auch die Wahlentscheidung nach sechs Altersgruppen und nach Geschlecht ausgewertet. Diese Analyse erfolgt aber erst nachträglich und absolut anonym. In einem zweistufigen Verfahren wird durch das Wahlamt ausschließlich die Wahlbeteiligung pro Bevölkerungsgruppe ermittelt.
Die Auswertung der Stimmzettel erfolgt im statischen Landesamt in Wiesbaden. So ist sichergestellt, dass keine Rückschlüsse auf die Wahlentscheidung einzelner Wähler möglich ist. Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik dürfen nicht für einzelne Wahlbezirke veröffentlicht werden. Die Wahrung des Wahlgeheimnisses ist oberster Grundsatz. Für die Zuordnung der Wähler zu den verschiedenen Altersgruppen werden in den betroffenen beiden Wahlbezirken Stimmzettel mit einem aufgedruckten Kennbuchstaben ausgegeben.
Die Schwalbacher Wahlergebnisse für die Landtagswahl werden am Wahlabend auf der städtischen Internetseite unter www.schwalbach.de veröffentlicht. Sobald das vorläufige Gesamtergebnis feststeht, ist es auch auf der Seite des statistischen Landesamtes www.statistik.hessen.de zu finden. Dort werden die Ergebnisse aller hessischen Kommunen präsentiert.
Auf die Ergebnisse der 15 Volksabstimmungen muss jedoch ein Tag länger gewartet werden. Aufgrund der Vielzahl an vorgeschlagenen Verfassungsänderungen kann die Auszählung dieser Stimmzettel erst am Folgetag abgeschlossen werden. Ähnlich wie bei der Kommunalwahl werden am Montag nach der Wahl in der Stadtverwaltung Auszählungswahlvorstände gebildet, die mit EDV-Unterstützung die Stimmzettel elektronisch erfassen und auswerten. Da für diese Aufgabe etliche Rathausmitarbeiter eingesetzt werden, ist am Montag, 29. Oktober, nur ein etwas eingeschränkter Dienstleistungsbetrieb im Rathaus möglich. Am späteren Montagnachmittag kann dann mit den Ergebnissen der Volksabstimmungen auf den bereits genannten Internetseiten gerechnet werden. red