15. Februar 2019

Anwohner „Am Taunusblick“ ärgern sich über das Parkverbot der Straße

Teure Parkplätze

Parken ist in der schmalen Straße „Am Taunusblick“ nicht erlaubt. Seit dem vergangenen Sommer hat die Stadt mit zahlreichen Strafzetteln zum Ärger der Anwohner dafür gesorgt, dass die Straßenverkehrsordnung auch in diesem Sträßlein beachtet wird. Foto: Schlosser

Außer den Anwohnern selbst nutzt die Straße „Am Taunusblick“ kaum ein Autofahrer. 60 Jahre lang nahmen es die Bewohner der schmucken Einfamilienhäuser daher mit den Parkregeln der Straßenverkehrsordnung nicht so genau und niemanden störte es. Doch seit dem vergangenen Jahr haben die städtischen Ordnungspolizisten ein Auge auf die kleine Anliegerstraße und es gab zahlreiche „Knöllchen“.

Grund ist die geringe Breite der Straße. Steht ein Auto am rechten Fahrbahnrand, bleiben keine drei Meter mehr bis zum linken Rand. Laut Straßenverkehrsordnung ist in solchen Straßen das Parken grundsätzlich verboten. Die Anwohner „Am Taunusblick“ behalfen sich, in dem sie ihre Autos halb auf den Gehweg an der einen Straßenseite stellten. So konnte man in der Straße parken und es war auch noch genügend Platz zum Durchfahren.
Das funktionierte den Anwohnern zufolge „über Jahrzehnte“ – bis zum vergangenen Sommer. Da wollte eine Frau mit einem Kinderwagen den Gehweg benutzen, musste wegen eines dort geparkten Autos auf die Straße ausweichen und beschwerte sich anschließend im Rathaus. Die Folge: Die städtischen Ordnungspolizisten achten seither darauf, dass die Straßenverkehrsordnung auch in der Straße „Am Taunusblick“ eingehalten wird und verteilen dort regelmäßig Strafzettel.
Die Anwohner sind aufgebracht. Sie besuchten schon die Stadtverordnetenversammlung, schrieben Leserbriefe und gingen in die Sprechstunde von Bürgermeisterin Christiane Augsburger (SPD). Dort erklärten sie nach Angaben der Stadtverwaltung, dass in ihrer Straße ja nur drei Stellplätze fehlen würden und ob man deswegen nicht einfach ein „Auge zudrücken“ könne.
Dem widersprach die Bürgermeisterin, hatte aber durchaus Verständnis für das Problem der Anwohner und versprach, die einzig gesetzeskonforme Regelung für die Straße zu prüfen: die Umwandlung in einen verkehrsberuhigten Bereich, landläufig „Spielstraße“ genannt. Am Ende entschied sich der Magistrat jedoch dafür, alles so zu belassen wie es ist. Denn für eine „Spielstraße“ müsste der Gehweg entfernt und die Straße anders gestaltet werden. Das würde laut Christiane Augsburger einen sechsstelligen Betrag kosten und selbst bei einem Teilumbau wäre die Stadt mit mindestens 50.000 Euro dabei. „Die ermittelten Kosten stehen in keinem angemessenen Verhältnis zum angemeldeten Bedarf“, sagt die Rathaus-Chefin. Die Anwohner könnten daher besser auf den eigenen Grundstücken für zusätzliche Stellplätze sorgen.
Ein paar Parkplätze mehr hat die Stadt in dem Viertel jetzt geschaffen, in dem sie in der benachbarten Fuchstanzstraße das Gehwegparken erlaubte. Die ist zwar auch sehr schmal. Es gibt aber zwei Gehwege, so dass die Regelung dort – anders als „Am Taunusblick“ – möglich ist.
Die Anwohner hat das nicht beruhigt, sondern noch mehr verärgert. „Gilt nicht gleiches Recht für alle?“, fragt sich Heribert Schollmeyer. „Die Anlieger fühlen sich von der Stadt hingehalten und haben kein Verständnis für das Nicht-Agieren der Stadt“, schimpft er.
Ganz vom Tisch ist das Thema allerdings noch nicht. Es steht auf der Tagesordnung der nächsten Bauausschuss-Sitzung am Mittwoch, 6. März. Dann beraten die Stadtverordneten, wie das Problem gelöst werden kann und wie viel Geld die Stadt dafür in die Hand nehmen sollte. MS

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