Bei der Integration von Flüchtlingen sind in Schwalbach laut einem Magistratsbericht zahlreiche positive Entwicklungen zu beobachten. Die Stadt Schwalbach blickt auf eine gelungene Zusammenarbeit zurück.
Dank zahlreicher Projekte, Kooperationen mit Vereinen und großzügiger Hilfsbereitschaft der Bürger gelang es demnach, die Grundvoraussetzungen für eine Integration der Flüchtlinge zu schaffen. Beispiele hierfür sind zahlreichen Patenschaften, Deutschkurse, Selbstverteidigungskurse für Frauen oder auch Gesundheitsberatungen. Rund 170 Flüchtlinge leben derzeit in Schwalbach.
Insgesamt 109 von ihnen sind mittlerweile in privaten Wohnungen untergekommen. In der Gemeinschaftsunterkunft am Westring leben zurzeit Menschen 61 Menschen. Die meisten der jüngeren Flüchtlinge besuchen inzwischen Kindergärten oder Schulen. Das Magistrat ergänzt zudem, dass „eine enge Zusammenarbeit sowie ein stetiger Austausch zwischen Haupt- und Ehrenamtlichen“ besteht, wodurch „gemeinsam eine bestmögliche Betreuung der Flüchtlinge gewährleistet werden kann.“
Die städtische Flüchtlingsarbeit ist dabei Anlaufstelle für Themen wie Behördenarbeit, Vermittlungen und Unterstützung bei Anträgen. Aufenthaltsrechtlich sind im Moment etwa die Hälfte der Flüchtlinge anerkannt (siehe Bericht unten).
Nun beginnt nach Deckung erster Bedürfnisse laut Magistrat die „eigentliche Integrationsarbeit“, für welche veränderte Anforderungen gelten. Doch durch erhöhte Sprachkenntnissen sowie wachsendem Verständnis der westlichen Kultur auf Seite der Geflüchteten seien immer mehr Erfolge zu verzeichnen. Vor allem im Bereich der Erwerbstätigkeit ist das der Fall, weshalb Bildungsträger und Betriebe auch intensivere Unterstützungsprogramme entwickeln.
Ein andauerndes und auch zukünftiges Problem der Stadt stellt laut dem Magistratsbericht jedoch die Unterbringung aller Flüchtlinge in geeignetem Wohnraum dar. Zwar konnten während der vergangenen Jahre gleich drei Flüchtlingsunterkünfte in Schwalbach fertiggestellt und bezogen werden, aber die allgemeine Wohnsituation im Rhein-Main-Gebiet ist – vor allem für Geringverdiener – aufgrund der hohen Preise sehr kompliziert. Hinzu kommt, dass die Unterkunft „Am Erlenborn“ nach knapp einem Jahr wegen Baumängeln wieder geschlossen werden musste.
Der Magistrat steht dem kommenden Jahr trotzdem optimistisch gegenüber: „Der Blick in die Zukunft fällt positiv aus und ermutigt, mit Ausdauer am Ball zu bleiben“, so heißt es. ag
Zusatzinfo:
Knapp die Hälfte ist anerkannt
Das deutsche Asylrecht birgt eine Vielzahl von verschiedenen Regelungen und Begriffe und somit auch viele verschiedene Aufenthaltsmöglichkeiten für Flüchtlinge. Auch die 170 Flüchtlinge, welche momentan in Schwalbach leben, haben daher verschiedene Bleibeperspektiven.
Insgesamt 76 von ihnen leben mit einer sogenannten „Aufenthaltsgestattung“ in Schwalbach. Dies bedeutet, dass das Antragsverfahren für Asyl noch läuft, da sie beispielweise erst kurze Zeit hier sind. Eine Gestattung haben darüber hinaus auch die Asylbewerber, deren Anträge abgelehnt wurden, die dagegen jedoch geklagt haben und es noch keine endgültigen Urteile gibt.
Die anderen 94 Flüchtlinge verfügen über einen „Aufenthaltstitel“, gelten also landläufig als „anerkannte Flüchtlinge“. Doch auch hier muss nach verschiedenen „Schutzformen“ unterschieden werden. Nach der Genfer Konvention gelten in Schwalbach 45 Personen als Flüchtlinge. Sie dürfen daher auf jeden Fall drei Jahre in Deutschland bleiben. Weitere 21 genießen den sogenannten „subsidiären Schutz“. Das heißt, sie werden zwar nicht verfolgt, doch in ihren Heimatländern droht Gefahr, zum Beispiel aufgrund eines Krieges. Hierbei wird der jeweilige Status nach einem Jahr nochmal geprüft. Von den übrigen Flüchtlingen Schwalbachs verfügen 28 über andere Aufenthaltstitel. Sie sind zum Beispiel als Familienmitglieder nachgezogen oder es handelt sich um Härtefälle, weshalb eine Abschiebung nicht stattfinden kann.
Laut Lisa Mücke, die im Sozialamt für die Betreuung der Flüchtlinge zuständig ist, ist keiner der Schwalbacher Flüchtlinge zurzeit „vollziehbar ausreisepflichtig“. Auch gibt es keine rechtskräftig abgelehnten Asylbewerber, deren Aufenthalt nur geduldet wird.
Anerkannte Flüchtlinge haben – meist nach circa fünf Jahren – die Möglichkeit einer dauerhaften Niederlassung in Deutschland. Zu den Voraussetzungen dafür zählen unter anderem ausreichende Deutschkenntnisse und eine Arbeitsstelle, die den Lebensunterhalt sichert. ag