Zum Artikel „Spielstraße ist einzige vernünftige Lösung“ erreichte die Redaktion nachfolgender Leserbrief von Heribert Schollmeyer. Leserbriefe geben ausschließlich die Meinung ihrer Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich Kürzungen vor. Wenn auch Sie einen Leserbrief veröffentlichen möchten, senden Sie ihn unter Angabe Ihrer vollständigen Adresse und einer Rückruf-Telefonnummer (beides nicht zur Veröffentlichung) an info@schwalbacher-zeitung.de.
In der Bauausschusssitzung am 6. März wurde erneut kontrovers über das Thema „Parken Am Taunusblick“ verhandelt. Die Bürgermeisterin Christiane Augsburger sowie der Chef der Ordnungsbehörde, Alexander Barth, die die Stadt verbal vertraten wiederholten die bereits mehrfach genannten Standpunkte, dass ein Parken in unserer Straße aufgrund der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung strafbar ist und es hierfür auch keine Ausnahmen geben dürfe.
Gleichwohl wurde zugestanden, dass es in Schwalbach bereits in anderen Verkehrsbereichen Ausnahmen gäbe, wie beispielsweise in der „unteren Taunusstraße“. Der Paragraph 45 der Straßenverkehrsordnung (STVO), der von Alexander Barth zitiert wurde, gibt laut Herrn Bernhard keine konkreten Gestaltungsvorschriften für einen verkehrsberuhigten Bereich vor. Überhaupt wurde von allen drei Fraktionen Verständnis für unser Anliegen gezeigt und versucht eine Brücke zu bauen gegenüber der sturen Haltung der Stadtvertreter. Zudem wurde seitens der „Grünen“ ein Antrag eingebracht über den in der nächsten Sitzung des Ausschusses Bauen, Verkehr und Umwelt am 30. April verhandelt werden soll.
Der Inhalt: die rechtlich eindeutige Bezeichnung unserer Straße als verkehrsberuhigten Bereich für die heutige Nutzung mit geringsten Mitteln so „umzubauen“, dass es uns Anliegern mit unseren Bedürfnissen entgegenkommt und für die Stadt Schwalbach die Kosten hierfür so niedrig wie möglich bleiben.
Hierfür ist laut Herrn Bernhard lediglich notwendig entsprechend optisch gut sichtbare Markierungen sowie Piktogramme auf der Fahrbahn und eine entsprechende Beschilderung der Straße mit eingeschränkter Geschwindigkeit anzubringen, so dass die Nutzer der Straße die Veränderung erkennen und sich darauf einstellen können.
Im Übrigen ist seit dem Parkverbot eine erhebliche schnellere Fahrweise der Paketzusteller zu beobachten, die es immer eilig haben. Dies war bisher, vor dem Parkverbot, nicht so.
Die Anwohner unserer Straße haben seit August vergangenen Jahres das Gefühl, dass man uns mit einer bürgerfreundlichen Entscheidung hinhält, ohne dass es hierfür eine zwingende Notwendigkeit gibt. Warum sollen die Anwohner für eine verfehlte Planung in den 60er-Jahren büßen? Es gibt keine andere Straße in Schwalbach, die so eng geplant und ausgeführt wurde. Hierfür müsste es möglich sein eine Ausnahme zuzulassen.
Könnte mit dem Geld für eine Spielstraße nichts Nützlicheres auf den Weg gebracht werden, wie zum Beispiel eine technische Aufrüstung in unseren Schulen für eine bessere Zukunft unserer Kinder? Heribert Schollmeyer, Schwalbach