20. November 2019

Die Schlesienstraße sieht anders aus als geplant

„Stadt sollte nicht jeden Wunsch erfüllen“

Um den Neubau dieser Doppelgarage in der Schlesienstraße gab es eine Auseinandersetzung vor dem Verwaltungsgericht. Foto: Schlosser

Der Streit um einen Garagenneubau in der Schlesienstraße hat zum Vorschein gebracht, dass fast alle dort am Waldrand gebauten Einfamilienhäuser nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen.

Nach dem Bebauungsplan mit der Nummer 75, der im Juni 1969 in Kraft getreten ist, müssten die Bungalows eigentlich in drei Vierergruppen stehen, die eine weitgehend einheitliche Baulinie zur Straße hin haben Tatsächlich stehen die zwölf Häuser aber alle leicht versetzt zueinander entlang der Straße. Die vorgesehenen Baugruppen wurden nie verwirklicht.
Die versetzte Lage der Häuser hat nun an einer Stelle zu einer juristischen Auseinandersetzung geführt. Eine Hausbesitzerin baut zurzeit eine große Doppelgarage mit Abstellraum, die 1,40 Meter über das Haus des Nachbarn hinausragt. Obwohl das offensichtlich nicht dem Bebauungsplan entspricht, hat die Stadt Schwalbach ihr Einverständnis gegeben, so dass der Main-Taunus-Kreis eine Baugenehmigung für das Vorhaben erteilt hat.
Betroffen davon ist Edwin Kirchgässner, der seit fast 50 Jahren in der Schlesienstraße wohnt. Er fürchtet, dass nun weniger Licht in seine Küche fällt und ärgert sich darüber, dass die Stadt das bei ihrer Prüfung nicht berücksichtigt hat. Auch grundsätzlich kritisiert er das Verhalten der Rathausmitarbeiter: „Das Bauamt sollte die Bauordnung des Bebauungsplans beachten und nicht jedem Bauwunsch nachgeben, der diesen Rahmen nicht einhält.“
Nachdem die Nachbarn nicht bereit waren, ihren Garagenneubau um 1,40 Meter nach hinten zu verlegen, zog Edwin Kirchgässner vor Gericht und verklagte den Main-Taunus-Kreis darauf, die Baugenehmigung zu widerrufen. Doch das Verwaltungsgericht erklärte den Bau der Doppelgarage für rechtens. Die Tatsache, dass die hervorstehende Garage weniger Licht in die Küche lässt, war dabei nicht entscheidend. Vielmehr stellte das Gericht fest, dass eine Bebauung der Grundstücksgrenze an dieser Stelle auch über die Kanten der bestehenden Gebäude hinaus grundsätzlich möglich ist.
Edwin Kirchgässner hat das Urteil zur Kenntnis genommen. Nun gibt es allerdings noch Streitfragen bezüglich der Höhe der Garage, die nach Auffassung von Edwin Kirchgässner 45 Zentimeter zu hoch ist. Darüber hinaus fühlen sich er und seine Frau aber nicht nur durch den Richterspruch unfair behandelt. Sie beklagen sich auch darüber, dass die Firmen beim Bau der Garage keine Rücksicht auf sie genommen hätten und mit den Baufahrzeugen regelmäßig der Zugang zu ihrem Haus blockiert worden sei.
Grundsätzlich spricht sich Edwin Kirchgässner dafür aus, dass die Stadt „dringend eine Satzung zum Schutz und Erhalt des rechtsgültigen Bebauungsplans“ beschließen sollte. Nur so könnten „weiterer Missbrauch“ und „störende Bauelemente“ in Zukunft vermieden werden. MS

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert