14. Februar 2020

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, soll sich im Rathaus melden

Am 1. März Bürgermeister wählen

Bis zum Ende der vergangenen Woche wurden die Wahlbenachrichtigungen für die Bürgermeisterwahl am Sonntag, 1. März an die 11.040 Wahlberechtigten verschickt. Daher bittet das Wahlamt nun die Wahlberechtigten, sich kurzfristig im Bürgerbüro unter der Telefonnummer 06196/804-310 zu melden, falls keine Wahlbenachrichtigung per Post angekommen ist.

In diesem Fall sollte unbedingt geprüft werden, ob die Eintragung im Wählerverzeichnis erfolgt ist. Auch eine Ersatz-Wahlbenachrichtigung kann ausgestellt werden. Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen und EU-Bürger ab 18 Jahren, die seit mindestens 1. Dezember 2019 in Schwalbach mit Hauptwohnsitz wohnen. Britische Staatsbürger sind nun erstmals nicht mehr dabei, nachdem der „Brexit“ mit Ablauf des 31. Januar in Kraft getreten ist. „Für das Wahlrecht als EU-Bürger wurde im Austrittsabkommen ausdrücklich keine Übergangsfrist vereinbart“, erläutert Wahlleiter Alexander Barth.
Wer am Wahltag verhindert ist oder aus anderen Gründen das Wahllokal am 1. März nicht aufsuchen möchte, kann bis zum 28. Februar Briefwahlunterlagen beantragen. Dies geht am einfachsten mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder online über die städtische Internetseite www.schwalbach.de. Etwas mehr als 1.000 Wahlberechtigte haben von dieser Möglichkeit bereits Gebrauch gemacht. Wer die Briefwahlunterlagen persönlich im Bürgerbüro abholt, hat dort auch die Möglichkeit, den Stimmzettel sofort auszufüllen. Hierfür stehen zwei Wahlkabinen bereit.
Die Briefwahl kann vorsorglich auch bereits für eine eventuelle Stichwahl am 15. März beantragt werden. Wenn im ersten Wahlgang keine Kandidatin oder kein Kandidat mehr als 50 Prozent der Stimmen erhält, wird am 15. März eine Stichwahl unter den beiden Bestplatzierten erfolgen. Die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl können aber erste einige Tage nach dem ersten Wahlgang verschickt werden, sobald die neuen Stimmzettel gedruckt sind. Der Antrag auf Briefwahlunterlagen für die Stichwahl wäre dann bis zum 13. März möglich.
An den Wahltagen werden die acht bekannten Wahllokale von 8 bis 18 Uhr für die Wähler geöffnet sein. Etwa 90 Mitbürger haben sich wieder als ehrenamtliche Wahlhelfer dazu bereit erklärt, die Wahlhandlung durchzuführen und abends ab 18 Uhr die Stimmen auszuzählen. Da dieses Mal mit einer Stichwahl gerechnet werden muss, haben sich die Ehrenamtlichen gleich für beide Einsätze im Abstand von zwei Wochen bereiterklärt. red

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