19. Februar 2020

Neubau des Feuerwehrhauses: Bürger können Bebauungsplanentwurf bis zum 6. März einsehen

Bürgerbeteiligung hat begonnen

Ein erster Vorentwurf des künftigen Bebauungsplans für das Gebiet rund um den heutigen Bauhof liegt seit Montag zur Einsicht im Rathaus aus.

Durch die zweite Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 43 für das Gebiet „Östlich der Berliner Straße zwischen Taunusstraße, Friedrich-Stoltze-Straße und Wiesenweg“ für den Teilbereich des Bauhofes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Verlagerung der Feuerwehr auf das Gelände des Bauhofs geschaffen werden.
Im Rahmen der vorzeitigen Beteiligung liegt der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Begründung, Umweltbericht und den Ergebnissen der faunistischen Untersuchungen sowie der schalltechnischen Untersuchung und dem Verkehrskonzept seit Montag bis einschließlich Freitag, 6. März, im Bau- und Planungsamt der Stadt Schwalbach im vierten Obergeschoss während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht aus.
Die Unterlagen sind zudem auf der Internetseite der Stadt unter www.schwalbach.de im Bereich der Servicelinks unter den Stichpunkten öffentliche Bekanntmachungen oder Verlegung Feuerwehrhaus sowie auf der Internetseite der Planergruppe ROB unter planergruppe-rob.de/beteiligungsverfahren/ und über das zentrale Internetportal der Bauleitplanung in Hessen bauleitplanung.hessen.de/ verfügbar. red

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