1. April 2020

Mandanten können Anwälte per Telefon oder E-Mail erreichen

Kanzlei arbeitet weiter

Die Kanzlei von Rechtsanwalt Joachim Drinhaus in der Hauptstraße 50 in Sulzbach arbeitet auch in der Corona-Krise weiter. Foto: privat

Die Rechtsanwaltskanzlei Drinhaus mit Sitz in der Hauptstraße 50 in Sulzbach arbeitet weiter. Um den gegenseitigen Schutz vor Corona in den Vordergrund zu stellen, sollten zwar persönliche Besprechungen im Büro – nach Terminvereinbarung – auf das Notwendigste beschränkt werden. Zeitweise werden die Bearbeitungsmöglichkeiten auch im Homeoffice genutzt.

„Wir bitten deshalb um Verständnis, wenn ein Telefonat manchmal nicht direkt sondern von der Mailbox entgegen genommen wird oder eine E-Mail nicht in kürzester Zeit beantwortet sein kann“, heißt es in einem Schreiben der Kanzlei. Doch ist die Kanzlei technisch vorbereitet, denn anwaltliche Beratung und Interessenvertretung hat sich ohnehin in den letzten Jahren häufig auf die neuen Kommunikationsmöglichkeiten und den elektronischen Austausch von Informationen verlagert.
Selbstverständlich können Mandanten deshalb auch in der derzeit schwierigen Situation anwaltliche Hilfe unter der Telefonnummer 06196/574100, per E-Mail an info@drinhaus.de oder auch nach vorheriger technischer Absprache „von Angesicht zu Angesicht“ per Skpye erfragen und erhalten.
Der Staat ist verpflichtet, die Rechtspflege auch in der Corona-Krise aufrecht zu erhalten. Trotzdem beteiligt sich die Justiz auch an der gebotenen „Entschleunigung“. So teilen die Frankfurter Gerichte mit, dass sie die Öffnungszeiten verringern und dass Besuche nur bei dringenden Anliegen und mit telefonischer Voranmeldung erfolgen sollen.
Viele Richter verschieben – meist in Absprache mit den Rechtsanwälten – schon terminierte Gerichtsverhandlungen auf einen späteren Zeitpunkt. Dazu wären sie auch nach der neuesten hessischen „Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und zur Anpassung von Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus“ vom 22. März nicht verpflichtet. Gerichtsverhandlungen sind nämlich ausdrücklich von den Kontaktbeschränkungen ausgenommen. Doch der Gesundheitsschutz der Menschen muss vorgehen. So ruht die Rechtspflege zwar nicht, verlangsamt sich aber im Einzelfall.
Neben den Gerichten und Staatsanwaltschaften sind die Rechtsanwälte verfassungsrechtlich geschütztes „Organ der Rechtspflege“. „Deshalb haben wir auch nach den bisherigen „Corona-Verordnungen“ keine Kontaktbeschränkung zu Mandanten und keine Verpflichtung zur Büroschließung“, erklärt Rechtsanwalt Joachim Drinhaus. Im Gegenteil: Es gibt aus seiner Sicht neue Herausforderungen im Bereich der Rechtsberatung, denkt man nur an arbeitsrechtliche Folgen für Arbeitnehmer und die wirtschaftlichen Folgen für die Selbstständigen und Unternehmer.
Doch auch die privaten Rechtsprobleme sind durch die Corona-Krise ja nicht eingefroren, wie beispielsweise beim Erben und beim Vererben, bei Scheidungen, Unterhalt und Kindessorge. Schließlich gelten auch weiterhin alle gesetzlichen Fristen (Widersprüche, Einsprüche, Klagefristen), die von den Bürgern und ihren Anwälten eingehalten werden müssen, um keine Rechtsnachteile zu erleiden. red

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