3. April 2020

Polizei erinnert an die aktuellen Vorschriften – Stärkere Kontrollen

Trotz Sonne zu Hause bleiben

Solche Gruppen müssen ab sofort mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Foto: privat

Die Polizei mahnt die Bürger, trotz des angekündigten Frühlingswetters am Wochenende die derzeit geltenden Ausgangsbeschränkungen zu beachten. Seit dem heutigen Freitag werden bei Verstößen Verwarnungs- und Bußgelder ausgesprochen.

„Ein schönes Wochenende steht vor der Tür, die hessischen Osterferien beginnen und viele Menschen werden sich fragen, was sie in Zeiten von Corona noch unternehmen können“, heißt es in einer Pressemitteilung der Polizei. Gegen einen Spaziergang mit der Familie, Radfahren oder Joggen in gebührendem Abstand zueinander, haben die Beamtinnen und Beamten nichts einzuwenden. Verboten sei es aber, sich längerfristig in Parkanlagen für ein Picknick oder zum Sonnen niederzulassen.
Die Polizei und die Kommunen stehen in engem Austausch. Sie werden laut der Pressemitteilung „gemeinsam verstärkt“ auf die Einhaltung der Regeln achten und konsequent auf Verstöße reagieren. Die Ordnungshüter hoffen aber nach wie vor auf das Verständnis der Bürger und würden sich freuen, wenn es keinen Anlass zu Ermahnungen oder weiteren polizeilichen Maßnahmen geben würde.
Auch der Polizei sei bewusst, dass einem insbesondere bei schönem Wetter zu Hause „die Decke auf den Kopf fallen“ kann. „Es ist auch in Ordnung, mit seinem Lebenspartner und dem Personenkreis, der im selben Hausstand lebt, spazieren zu gehen oder im Freien Sport zu treiben. Dabei ist es wichtig, unbedingt den Mindestabstand von 1,50 Meter zu anderen Menschen einzuhalten. Es geht in dieser Zeit nicht nur darum, die eigene Gesundheit, sondern insbesondere auch die der Risikogruppen zu schützen“, heißt es in der Mitteilung.
Nur wenn sich alle Menschen an die Vorschriften halten und die Ziele erreicht werden, könnten noch intensivere Maßnahmen verhindert werden.
Trotz des guten Wetters sollten alle weiterhin hauptsächlich zu Hause bleiben. „Auch wenn es schwerfällt, muss sich jeder Einzelne unbedingt an die Verordnung der Hessischen Landesregierung zur Eindämmung des Coronavirus halten.“ red

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