6. April 2020

Bei Verstößen gegen die Verordnungen in Zeiten des Corona-Virus

Bußgelder zum Schutz der Bevölkerung

Seit vergangenem Freitag können in Hessen Verstöße gegen die Verordnungen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Corona-Virus mit Bußgeldern belegt werden.

Zwar hält sich der ganz überwiegende Teil der Bevölkerung an die notwendigen Einschränkungen des Alltags, doch gibt es einige Wenige, die den Ernst der Lage nicht erkennen, sich unsolidarisch verhalten und mit ihrem Verhalten das Leben anderer gefährden. Um diesem entgegen zu wirken, werden Verstöße seit dem vergangenen Wochenende mit Regelsätzen geahndet, wobei zur Bestimmung des jeweiligen Bußgeldes auch der Umfang oder die Dauer des Verstoßes berücksichtigt werden.
Weitere Informationen mit Beispielen zu den Bußgeldsätzen gibt es unter www.schwalbach.de unter der Rubrik „Aktuelle Meldungen“ im Internet. red

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