6. April 2020

Kreis unterstützt Leistungserbringer und setzt Einzug von Gebühren aus

Hilfe für Betreuung von Kindern und Jugendlichen

Angesichts der Corona-Pandemie greift der Main-Taunus-Kreis Anbietern in der Tagespflege, Jugendpflege, der Teilhabe an Schulen und der Integration in den Kindertagesstätten finanziell unter die Arme. Wie Landrat Michael Cyriax mitteilt, sollen die Erbringer von Leistungen trotz geschlossener oder eingeschränkter Angebote bis Ende April Geld erhalten.

Gleichzeitig werde der Kreis vorläufig darauf verzichten, Elternentgelte für die Tagespflege und die Schulkindbetreuung des Kreises einzuziehen. Ebenso verfährt der Kreis mit den Essensgeldern für die Notbetreuung an den Schulen. Die Unterstützung des Kreises sei „ein Beitrag, die Folgen dieser für uns alle gravierenden Lage zu mildern und die Zeit bis zum Ende der Corona-Krise zu überbrücken“, erklärte der Landrat. Der Kreisausschuss hatte die entsprechenden Maßnahmen beschlossen.
Die Regelung für die Erbringer von Leistungen gilt rückwirkend zum 16. März. Unterstützt werden neben den Tagespflegepersonen diejenigen, die Leistungen in der ambulanten und stationären Jugend- und Behindertenhilfe oder bei der Teilhabeassistenz an Schulen anbieten. Die Regelung gilt auch für Integrationskräfte in den Kindertagesstätten. Schulen, Kindertagesstätten und Tagespflegepersonen dürfen im Zuge der Corona-Verordnungen nur eine Notbetreuung anbieten, also eine Betreuung für Kinder von Eltern in medizinischen und anderen sicherheitsrelevanten Berufen. Das gilt zudem auch für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, etwa zur Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen und besonders benachteiligten Jugendlichen.
Die Entscheidung, befristet keine Gebühren bei den Eltern einzuziehen, hatte der Kreis kürzlich gemeinsam mit den Kommunen angekündigt, die gleichermaßen verfahren wollen. Die jüngsten Beschlüsse des Kreisausschusses gelten, falls das Land Hessen oder der Bund keine anderen Möglichkeiten des Ausgleichs schaffen, erläutert Michael Cyriax. Auch rückwirkend könnten solche Hilfen verrechnet werden. Der Kreis ruft die Erbringer von Leistungen auf, sich beim Land und beim Bund parallel um Entschädigungen oder Hilfen zu bemühen. Würden von dort Mittel bewilligt, könnte das mit der Kreisfinanzierung verrechnet werden, und die Kreiskasse werde dadurch entlastet.
In einer Mitteilung an die Leistungserbringer beschreibt Michael Cyriax die Lage: „Sie alle blicken aktuell wirtschaftlich schwierigen Zeiten entgegen. Viele Geschäftsmodelle sind in der Krise nicht mehr aufrechtzuerhalten. Die Verwaltung ist von den Auswirkungen ebenso betroffen. Wir werden einen Rückgang der Steuereinnahmen bei gleichzeitigem Anstieg der Transferleistungen und Ausweitung der Dienstleistungen zu verzeichnen haben.“ red

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