Die Nutzung der Trauerhalle auf dem Waldfriedhof der Stadt Schwalbach ist seit dem 11. Mai bis auf weiteres wieder gestattet.
Zur Sicherheit der Trauergemeinde sind dabei die folgenden Regeln zu beachten: Die Anzahl der Besucher ist auf 30 Personen begrenzt. Diese werden gebeten, sofern sie nicht einem Haushalt angehören, einen Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. Ebenfalls muss während des Aufenthaltes in der Trauerhalle eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Die Friedhofsverwaltung bittet die Trauergemeinde außerdem, auf Gesang und Blasinstrumente zu verzichten. red