9. Juni 2020

Prozess um mutmaßliche „Gruppenvergewaltigung“  ging am Freitag zu Ende

Freisprüche für die Angeklagten – Update

Im Prozess um eine mutmaßliche Gruppenvergewaltigung am "Schiffspielplatz" wurden alle Angeklagten freigesprochen. Archivfoto: Schlosser

Nach genau drei Monaten und neun Verhandlungstagen endete am vergangenen Freitag der Prozess gegen vier Schwalbacher, die im Jahr 2011 auf dem „Schiffspielplatz“ gemeinsam eine Frau vergewaltigt haben sollen. Das Gericht sprach alle Angeklagten frei. Das Verfahren gegen einen fünften Angeklagten endete bereits im März mit einem Freispruch.

Die Tat aus dem September 2011 hat in den vergangenen Jahren in Schwalbach und darüber hinaus immer wieder für Aufsehen gesorgt. Vor achteinhalb Jahre brodelte nur die Gerüchteküche, 2015 gab es eine Fernsehfahndung nach den Tätern, 2017 präsentierte die Staatsanwaltschaft die fünf Angeklagten und 2018 scheiterte ein erster Prozess. Am 6. März dieses Jahres startete das Landgericht Frankfurt einen zweiten Versuch, die Wahrheit ans Licht zu bringen.
Erneut prallten im Zuge der Beweisaufnahme in den vergangenen Wochen die unterschiedlichen Berichte über jenen Abend des 21. September 2011 aufeinander. Während die Angeklagten erklärten, dass die Nebenklägerin sie gegen einen Joint einvernehmlich zum Oralverkehr in einer Holzhütte auf dem zu diesem Zeitpunkt verschlossenen städtischen Spielplatz eingeladen hätte, warf der Staatsanwalt den jungen Männern vor, die Frau mit einem spitzen Gegenstand bedroht und anschließend mehrfach vergewaltigt zu haben. Besonders erschreckend: Die fünf Schwalbacher waren vor achteinhalb Jahren gerade einmal zwischen 15 und 17 Jahren alt.
Nach unzähligen Aussagen von Beteiligten, Gutachtern und Zeugen wurde im Laufe des Prozesses immer deutlicher, dass es schwierig werden würde, die Angeklagten zu überführen. Eine Gutachterin, die die Glaubwürdigkeit der Aussage des psychisch-kranken Opfers beurteilen sollte, sagte zwar unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus. Die Aussage scheint aber so eindeutig gewesen zu sein, dass selbst die Staatsanwaltschaft am Ende auf Freispruch für die Angeklagten plädierte. Dem schloss sich das Gericht unter Vorsitz von Uwe Seitz am Freitag an. „Die Kammer hat die Angeklagten freigesprochen, da die durchgeführte Beweisaufnahme den Tatnachweis mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit nicht erbracht hat“, erklärte Gerichtssprecher Christian Annen. Den Prozess gegen den Jüngsten der Angeklagten hatte das Richterkollegium bereits am 19. März mit einem Freispruch beendet.
Die genaue Urteilsbegründung wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit verlesen. Dies hatte die Kammer nach Angaben von Christian Annen angeordnet, um die Privatsphäre der Prozessbeteiligten zu schützen.
Mit dem Urteil scheint der Fall damit juristisch abgeschlossen zu sein, auch wenn die Entscheidung derzeit formal noch nicht rechtskräftig ist, weil die Frist für eine Berufung oder Revision noch nicht abgelaufen ist. MS

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