9. Juni 2020

Frösche und Kröten dürfen nicht gefangen werden

Streng geschützt

Kaulquappen dürfen nicht aus dem Eichendorff-Weiher heraus gefangen werden.

Seit einigen Wochen quaken wieder Frösche und Kröten am und im Teich in der Eichendorff-Anlage. Herumschwimmende Kaulquappen und Molche faszinieren nicht nur Kinder.

Leider ist vielen nicht bewusst, dass alle einheimischen Amphibien streng geschützt sind. Das Fangen von Fröschen und Kröten, Molchen, Larven, Kaulquappen und auch Salamandern ist gesetzlich verboten. Kinder kommen mit Eimern und Netzen – oft in Begleitung der Eltern – die beim „Fröschefangen“ sogar gleich mithelfen. Selbst der eingezäunte Bereich, gedacht als Rückzugsort für verschiedene Tiere, vor allem Enten, die auf dem Boden nisten, wird regelmäßig betreten und vermüllt. Langfristig führt das zu lokalem Artensterben und zeigt sich schon jetzt: Tote Frösche und leere Nester sind die Konsequenz. Gefangene Tiere verenden meist schon nach kurzer Zeit qualvoll.
Auch das Fangen von Amphibien in Eimern mit der Absicht sie im eigenen Gartenteich oder wieder in die Freiheit zu entlassen, kann mit hohen Geldstrafen belegt werden. Frösche und Kröten lassen sich am Besten in ihrem natürlichen Lebensraum beobachten, wenn man sie nicht stört. Dann bleiben die Tiere den Schwalbachern auch in Zukunft erhalten. jd

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