8. Juli 2020

Gartenbesitzer müssen ihre Hecken an Straßen bis auf die Grundstücksgrenze zurückschneiden

Eigentümer sind in der Pflicht

Sommerliche Temperaturen und dazu Regen bringen das Grün in der Stadt zum Wachsen. Gartenbesitzer und auch der städtische Bauhof haben alle Hände voll zu tun, Sträucher, Hecken und Bäume „in Form“ zu halten.

Doch immer wieder kommt es vor, dass Schwalbacher sich beim Ordnungsamt darüber beschweren, wenn die Nachbarn es versäumen, ihre Sträucher und Hecken an Gehwegen und Straßen zurückzuschneiden. Dafür nutzen die Bürger mittlerweile auch gerne den Mängelmelder unter maengelmelder.schwalbach.de im Internet. Sie bemängeln Gehwege, die mit Kinderwagen oder Rollator kaum mehr zu passieren sind, oder Verkehrszeichen, die man nicht mehr wahrnimmt, und Straßenlampen, deren Licht kaum mehr durchdringt.
Der Magistrat der Stadt möchte die Gartenbesitzer deshalb generell an ihr Pflicht zum Rückschnitt von auf öffentliche Flächen wucherndem Grün erinnern. Um deren Verkehrssicherheit zu erhalten, müssen Hecken, Sträucher und Bäume bis auf die Grundstücksgrenzen zurückgeschnitten werden. „Die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortslage sind verpflichtet, den von ihrem Grundstück auf öffentliche Straßen ragenden Bewuchs zu beseitigen. Kommen die Eigentümer oder Besitzer dieser Verpflichtung nicht nach, so kann die Behörde nach Aufforderung und Fristsetzung auf Kosten der Eigentümer oder Besitzer die Beseitigung des überhängenden oder herausragenden Bewuchses veranlassen“, heißt es im Hessischen Straßengesetzes.
Der Rückschnitt über Fahrbahnen ist dabei auf eine lichte Höhe von 4,50 Metern auszuführen, über Gehwegen auf eine lichte Höhe von 2,50 Metern. Beides muss über die gesamte Länge des Grundstücks gewährleistet sein. Das Ordnungsamt appelliert an alle Grundstückseigentümer, dieser Regelung zu folgen. Kommen Gartenbesitzer dieser Pflicht nicht nach, so mahnt das Ordnungsamt der Stadtverwaltung dies erst an und setzt dann eine Frist zur Erledigung.
„Viele Eigentümer, die wir auf den Rückschnitt ansprechen, sehen die Notwendigkeit ein und handeln schnell entsprechend“, berichtet Matthias Krolopp, einer der fünf Ordnungspolizisten der Stadt. „Wir klingeln am Gartentor und versuchen, die Leute erst einmal persönlich anzusprechen. Ist dies nicht möglich, werfen wir ein Informationsblatt in den Briefkasten. Darauf sind die Maßnahmen angekreuzt, die der Gartenbesitzer vornehmen muss.“
Die Anlieger sind auch für die Sauberkeit des Gehweges, der an ihr Grundstück angrenzt, zuständig. Auch hier muss das oftmals sprießende Unkraut entfernt werden, und am besten nicht mit der „chemischen Keule“. red

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert